07.03.2018, 19:33
Hinweis zu Adressangabe in der Unterschriftenliste.
Neue Begründung: Ein Landschaftsschutzgebiet-LSG dient hauptsächlich der Erhaltung ökologisch besonders wertvoller und vielfältiger natürlicher, naturnaher und historisch gewachsener Landschaftsstrukturen und der Erhaltung des für die Region typischen Landschaftsbildes, dass durch natürliche und historische Einflüsse entstanden ist. In LSGen sind alle Handlungen verboten, die dem Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Befreiungen von den Verboten in der Verordnung vom 16. Juni 1994 sind nicht gegeben.
Bitte geben Sie bei der Adresseingabe, wenn Sie Einwohner aus Kösterbeck, Unterkösterbeck oder Fresendorf sind, bei der Adresse z.B. Roggentin OT Kösterbeck an.