18.05.2021, 10:55
Bericht über Wasserknappheit in Deutschland
Neue Begründung:
Die Grundwasserabsenkung führt zu Schäden an den umliegenden Häusern. Die Standsicherheit der Gebäude umliegend ist in Gefahr (Risse, Verschiebung, Einsturzgefahr, Erdbohrung bei Wärmepumpen können durch entstehende Leckagen große Umweltschäden bedeuten. Explosionsgfahr,etc.
Straßenschäden entstehen durch Baufahrzeuge und behindern so auch Anwohner da es eine schmale Straße ist. Betroffen sind auch weitere Straßen, die bis zur Kahlaerstraße führen.
Eisenhaltiges Grundwasser wird in den Kanal gepumpt. 66m3/h-1582m3/d für 62 Tage laut Berechnung. Eventuelle Altlasten die im Boden enthalten sind, sind unklar (Aushub für die Tiefgarage).
Laut B-Plan ist nur eine offene Bauweise möglich. Länge maximal bis 50m. Die geplante Tiefgarage hat eine Gesamtlänge von 60m. Das Projekt selbst 10,50m hoch über 3 Stockwerke! Beeinflussung in die Natur mit erheblichen Auswirkungen auf die Tiere.
Von Grundwasserabsenkungen können insbesondere folgende Gefahren ausgehen :
Gefahren der Standsicherheit benachbarter Bauwerke durch Setzungserscheinungen aufgrund der Entwässerung des Untergrundes (besonders empfindlich regierende Schichten sind Torfe und Mudden) oder durch Trockenlegung von Holzpfahlgründungen. Beeinträchtigung anderer Grundwasserbenutzungen, insbesondere öffentlicher Trinkwasserversorgung anlagen, Mobilisierung von wassergefährdenden Stoffen aus Altlasten mit der Folge der Beeinträchtigung der öffentlichen Wasserversorgung oder schädlichen Beeinträchtigung der Gewässer durch Einleitung belasteten Grundwasser, Salzwasseraufstieg durch zu große Grundwasser Entnahme an entsprechend geologisch geprägten Standorten, Eisenfällung und damit verbundene Trübung, Verfärbung, Verschlammung und Sauerstoffzehrung in Oberflächengewässern, in das entnommende Grundwasser eingeleitet wird. Überflutung durch Einleitung großer Grundwasser engen in Vorfluter mit zu geringer hydraulischer Leistungsfähigkeit, Beeinträchtigung der Schifffahrt durch Querströmungen in Folge Einleitung großer Grundwassermengen in oberirdische Gewässer, Beeinträchtigung der Uferbefestigung durch ungünstige Gestaltung des Einleitbauwerkes, Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes, insbesondere von Feuchtgebieten, sowie Schädigung der Vegetation, schädliche Bodenveränderungen, insbesondere bei Mooren und grundwasserbeeinflusste Böden.
Quelle: bravors.brandenburg.de/de/verwaltungsvorschriften-216684
Berichte:
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 127 (95 in Oranienburg)