10.08.2014, 12:37
Betrifft: *polizeibekannt":
Neue Begründung: Mobbing, Verleumdung, Vertreibung, Selbst- und Lynchjustiz darf es in Deutschland nicht geben.
Betrifft: *polizeibekannt":
Und gerade weil Holger M. polizeibekannt ist, war die Vorgehensweise der Ermittlungsbehörden (KriPo, StA ) völlig ausser Verhältnis. Wie die KriPo schon einräumte, er war vor der anonymen Anzeige nicht auf dem Plan. Daher stehen auch das Land Baden-Württemberg und die Stadt Freiburg in der Pflicht.