09.07.2015, 15:00
Die Offenlegungsphase beider Städte läuft noch bis einschließlich 21.08.2015.
Bitte reichen Sie ihre schriftlichen Einwendungen fristgerecht bei den Städten Meckenheim und Rheinbach ein.
Nur wenn Sie mit Ihren Argumenten gegen diese Bebauungspläne Beschwerde einlegen, haben Sie später die Möglichkeit, auch mit rechtlichen Mitteln gegen eine Entscheidung für den Bau dieser Monsteranlagen und den damit verbundenen Belastungen vorzugehen.
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Vielen Dank
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