02.11.2022, 09:29
In der Stellungnahme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz wird auf die "neue Speicherdefinition (§3 Nr. 15d EnWG) und den neu eingeführten "§13 Absatz 6b des Energiewirtschaftsgesetzes" Bezug genommen, der zum 1. Juli 2023 in Kraft tritt. => Zitat: "Dem Kerngedanken des Petenten, überschüssigen EE-Strom nicht 'wegzuwerfen', sondern durch die Bereitstellung von Speicherkapazitäten aufzufangen, wird somit im neuen Rechtsrahmen Rechnung getragen."