Region: Bayern
Wohnen

Gegen die Einführung der Mietpreisbremse in Bayern

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bayerische Staatsregierung

2.557 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

2.557 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

01.10.2015, 11:25

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Zeichnungsfrist unserer Petition „Gegen die Einführung der Mietpreisbremse in Bayern“ ist beendet. Die Petition wurde von 2.557 Personen unterstützt, davon leben 2.443 in Bayern. Das notwendige Quorum von 36.000 Unterschriften wurde leider nur zu 7 Prozent erfüllt. Das Quorum gibt an, wie viele Unterschriften nötig sind, damit openPetition von der Bayerischen Staatsregierung eine Stellungnahme zur Petition einholt. Wir danken allen, die die Petition unterstützt haben.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ulrike Kirchhoff

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Dr. Ulrike Kirchhoff
Vorstand
Haus & Grund Bayern
Landesverband Bayerischer Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzer e.V.


15.06.2015, 11:01

...
Neuer Petitionstext: Haus & Grund Bayern, Landesverband der bayerischen Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzer, fordert, dass die von der Bundesregierung im „Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips“ beschlossene Beschränkung der Miethöhe bei Wiedervermietungen, die sogenannte Mietpreisbremse, in Bayern nicht eingeführt wird.

wird.


01.04.2015, 17:47

...
Neuer Petitionstext: Haus & Grund Bayern, Landesverband der bayerischen Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzer, fordert, dass die von der Bundesregierung im „Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips“ beschlossene Beschränkung der Miethöhe bei Wiedervermietungen, die sogenannte Mietpreisbremse, in Bayern nicht eingeführt wird.

Wiedervermietungsmieten können schon bislang nicht frei vereinbart werden. § 5 WiStG und § 291 StGB legen eine rechtliche Obergrenze fest. Auch ökonomische Grenzen bestehen, denn legt der Vermieter zu hohe Wiedervermietungsmieten fest, kalkuliert er sich aus dem Markt und wird so schnell keinen Nachmieter finden. Diese Grenzen werden von den Verfechtern der Mietpreisbremse jedoch nicht als solche wahrgenommen. Und in der scheinbaren Freiheit der Vermieter Vermieter, die Neuvermietungsmieten festzulegen, sehen die Verfechter der Mietpreisbremse die Ursache drastischer Erhöhungen der Mieten. Aus diesem Grund soll zusätzlich zu den bereits reduzierten Kappungsgrenzen auch eine Grenze für Wiedervermietungsmieten eingeführt werden. Neue Begründung: Dieser Weg ist ein Irrweg, denn

… ein erheblicher Anstieg der Wiedervermietungsmieten ist nur in wenigen Regionen nachweisbar. Selbst in Ballungsgebieten wie Nürnberg oder München kann ein erheblicher Anstieg der Mieten nicht im gesamten Stadtgebiet festgestellt werden. So zeigen etwa die Zahlen der Stadt München, dass die Mieten in den letzten zehn Jahren im Schnitt nur um 2,3 % pro Jahr gestiegen sind. Von einem erheblichen Anstieg der Mieten kann bei diesen Zahlen also nicht gesprochen werden.

... der prozentuale Anstieg der Wiedervermietungsmieten resultiert zu einem erheblichen Teil daraus, dass die jeweiligen Bestandsmieten sehr niedrig waren und eine Anpassung auf die ortsübliche Vergleichsmiete nachgeholt wurde oder umfangreiche Sanierungen oder Modernisierungen vorgenommen worden sind.

… der Mietenanstieg resultiert aus den normalen Spielregeln des Marktes, da der Wohnungsneubau vernachlässigt wurde. Doch durch weitere dirigistische Eingriffe in den Wohnungsmarkt wird das Interesse von Investoren nicht geweckt, sie werden im Gegenteil abgeschreckt. Notwendig wären vielmehr Anreize, in den Wohnungsneubau zu investieren.

… eine Obergrenze, maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete, löst nicht das Problem teurer Mieten. Der Mietpreis ist abhängig von der Qualität des Wohnraums und der Lage der Wohnung innerhalb der Stadt. Je besser die Lage, je angesagter das Viertel, je besser die Ausstattung der Wohnung, desto teurer die Wohnung. Verstärkt wird diese Entwicklung durch die Attraktivität der Städte. Dort, wo (gut bezahlte) Arbeitsplätze zur Verfügung stehen, ziehen viele Menschen hin, die Nachfrage nach Wohnungen steigt.

… durch die Mietpreisbremse werden Wohnungen nicht billiger. Vielmehr werden Vermieter, die bislang während des Mietverhältnisses auf Mieterhöhungen verzichtet und stattdessen bei Abschluss eines Neuvertrages die Miete auf das ortsübliche Niveau angehoben haben, in Zukunft regelmäßige Mieterhöhungsverfahren durchführen müssen.

… die Mietpreisbremse bremst auch die Einnahmen des Staates. Nach Ansicht des Gesetzgebers sparen Mieter rund 284 Mio. € durch die Mietpreisbremse. Allerdings haben die Vermieter in diesem Umfang auch Mindereinnahmen, die sie sonst versteuern würden. Dem Staat fehlen deshalb in Zukunft rund 50 Mio. € an Steuereinnahmen, wenn man davon ausgeht, dass 60 % der Mieteinnahmen mit einem Durchschnittssteuersatz von 30 % versteuert werden müssten.

… durch die Mietpreisbremse stehen preisgünstigere Wohnungen nicht den Mietern zur Verfügung, die höhere Mieten nicht zahlen können. Denn kein Mieter wird freiwillig aus einer preisgünstigeren Wohnung ausziehen, auch wenn er sich höhere Mieten leisten kann.

.... den Immobilieneigentümern wird – wie viele Beispiele im Ausland gezeigt haben – das Kapital für Sanierungen und Modernisierungen ihrer Immobilien ausgehen, sie werden ihre Maßnahmen daher auf das Notwendige beschränken müssen. Der derzeit hohe Wohnstandard in Deutschland wird damit nicht aufrecht zu erhalten sein.

… die Ausnahmeregelung, die für Immobilien gilt, die umfassend saniert werden, wird dies nicht aufhalten können. Denn stets bleibt die – notfalls gerichtlich zu klärende – Frage, wann umfassende Sanierungen oder Modernisierungen vorliegen.

… für Vermieter in Gemeinden ohne Mietspiegel dürften Mieterhöhungen in Zukunft kaum noch möglich sein. Die Festlegung der Wiedervermietungsmieten wird an die ortsüblichen Vergleichsmieten gekoppelt. Dazu wird i.d.R. auf den Mietspiegel zurückgegriffen. Kann der Vermieter Vergleichsmieten nicht aus eigenen Beständen nachweisen oder auf Vergleichsmieten seines Haus & Grund-Vereins zurückgreifen, können Mieterhöhungen in der Regel nicht durchgeführt werden. Das Problem des fehlenden Mietspiegels betrifft nicht nur kleinere Städte und Gemeinden.

Fazit: Die Mietpreisbremse schadet dem Wohnungsmarkt – und damit sowohl den Vermietern als auch den Mietern. Auch Mieter sind darauf angewiesen, dass Eigentümer ihren Wohnungsbestand sanieren oder modernisieren und Wohnungen neu errichten. Doch das kann durch solche tiefgreifende Einschnitte tiefgreifenden Eingriffe in den Markt nicht gelingen. Zu dieser Einsicht kommen in der Zwischenzeit Juristen, Journalisten und sogar Politiker, wie vielfältige Äußerungen, Sendungen im Radio und im Fernsehen und unzählige Artikel zeigen. Noch ist es nicht zu spät! Daher sollte das Bundesgesetz abgeschafft oder zumindest nicht durch eine entsprechende Landesverordnung in Bayern umgesetzt werden. Dringend notwendig wäre vielmehr die Einführung von Instrumenten zur Förderung des Wohnungsneubaus beziehungsweise die Abschaffung gesetzlicher Regelungen, die den Wohnungsneubau verhindern.


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