23.02.2023, 12:51
Diese möchten wir Ihnen nachfolgend zur Kenntnis geben.
„Es wird wie folgt zum Sachstand und zum Auftragnehmer des entsprechend dem Landtagsbeschluss (LT- Drucksache 8/412) beauftragten Gutachtens zur Deponie DK II Roitzsch berichtet:
Die Vergabe des Gutachtens erfolgte im Wege der freihändigen Vergabe. Für die Angebotsabfrage wurden gezielt in der bundesweiten IHK-Datenbank für Sachverständige öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige auf dem Gebiet der Geotechnik mit einschlägigen Erfahrungen ausgewählt. Durch eine entsprechende Bietererklärung im Vergabeverfahren wird abgesichert, dass der Auftragnehmer (AN) weder aktuell für den Deponiebetreiber tätig ist, noch in der Vergangenheit in Bezug auf den Standort Roitzsch in Planungen eingebunden war.
Angesichts des umfassenden Prüfauftrags aus dem Landtagsbeschluss sind im Rahmen der Auftragsbearbeitung durch den AN in einem erheblichen Umfang Gutachten, Daten und sonstige Unterlagen auszuwerten.
Die Begutachtung wird mehr Zeit in Anspruch nehmen als ursprünglich eingeschätzt, mit Ergebnissen wird daher nicht vor der Sommerpause zu rechnen sein.
Mit einer Auswertung der Ergebnisse wird nicht vor Oktober 2023 zu rechnen sein.“
Soweit die Stellungnahme der Landesregierung.