19.04.2020, 18:47
Einbindung eines Bildnachweises für die Petition
Neue Begründung: **Gegen den Rat der Ärzteschaft hat der Gemeinsame Bundesausschuss heute die Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit in der AU-Richtlinie nicht verlängert.**
**Diese Vereinbarung sollte ursprünglich bis 23. Juni laufen.**
**Sie war getroffen worden, um das erhöhte Infektionsrisiko in den Arztpraxen zu verringern. Doch nun endet diese sinnvolle und wichtige Maßnahme am 19. April **
Die Ärzteschaft kritisiert den abrupten Stopp, da er für Patienten, Praxisteams und Ärzte höchst problematisch ist. Die Ärzteschaft hatte sich für eine Verlängerung bis zum 3. Mai ausgesprochen.
**Die Ärzteschaft wurde im Bundesausschuss durch die Vertreter der Arbeitgeberseite überstimmt. Offenbar hat großer Druck aus Industrie und Wirtschaft zu diesem für die betroffenen Patienten und Hausarztpraxen sehr bedrohlichen und zynischen Regelung geführt.**
Nach dem Beschluss dürfen Ärzte ab Montag nun keine weiteren Krankschreibungen per Telefon vornehmen. Das gilt auch für Eltern, die wegen der Erkrankung eines Kindes eine ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld benötigen.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung KBV
www.kbv.de/html/1150_45751.php
Bildnachweis: Logo Take Care - Michael Kimmerle - www.kimmerle.de
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.072