Erfolg
Gesundheit

Gegen den Wegfall der telefonischen Krankschreibung in Hausarztpraxen!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Gesundheitsminister Jens Spahn

2.023 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

2.023 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Neuigkeiten

20.04.2020, 18:10

Ein kleiner Erfolg, trotzdem läuft die Petition weiter, vorerst bis zum 4. Mai!

Allen UnterzeicherInnen ein herzliches Dankeschön! :-)

Krankschreibungen bei leichten Atemwegserkrankungen können vorerst weiterhin nach telefonischer Anamnese erfolgen!

Berlin, 20. April 2020 – Zur aktuellen Diskussion um die Verlängerung der Möglichkeit der telefonischen Bestätigung von Arbeitsunfähigkeit erklärte der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Prof. Josef Hecken, am Montag in Berlin:
„Aufgrund der aus der Versorgungspraxis am Wochenende vorgetragenen unterschiedlichen Einschätzungen zur Gefährdungslage für Patientinnen und Patienten in den Arztpraxen wegen zum Teil noch fehlender Schutzausrüstungen wird sich der G-BA heute erneut mit der Frage der Möglichkeit der Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit per Telefon ohne persönliche Inaugenscheinnahme der Patientinnen und Patienten durch den Arzt beschäftigen.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden wir bei dieser erneuten Beschlussfassung eine Verlängerung der Regelung bis zum 4. Mai 2020 mit der Modifikation beschließen, dass eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund telefonischer Anamnese nur für die maximale Dauer von einer Woche bescheinigt werden und bei fortdauernder Erkrankung einmal verlängert werden kann.

Die Entscheidung zur Nicht-Verlängerung wurde am vergangenen Freitag nach Konsultation und in Kenntnis des für die Aufsicht zuständigen Bundesministeriums für Gesundheit getroffen.

Aber: Alle Verantwortlichen müssen derzeit tagesaktuell und auf unsicherer Erkenntnislage neu abwägen und entscheiden, wie eine schrittweise Herstellung des regulären Medizinbetriebes unter Wahrung des gebotenen Infektionsschutzes möglich ist. Denn es geht ja darum, Versicherten und Patienten auch in der aktuellen Situation solide Diagnosen und umfassende Behandlungen aller Erkrankungen zu ermöglichen.

Der G-BA wird nun voraussichtlich rückwirkend zum heutigen Tag eine Beschlussfassung zur Verlängerung der Ausnahmeregelung herbeiführen. Damit besteht vorerst weiterhin die Möglichkeit, dass eine Arbeitsunfähigkeit auch nach einer telefonischen Befundaufnahme von der Ärztin oder dem Arzt bescheinigt werden kann.

Selbstverständlich gilt auch weiterhin – dies kann derzeit nicht oft genug betont werden –, dass Versicherte bei typischen COVID-19-Symptomen, nach Kontakt zu COVID-19-Patienten und bei unklaren Symptomen von Infektionen der oberen Atemwege vor dem Arztbesuch telefonisch Kontakt zur Praxis aufnehmen und das weitere Vorgehen besprechen.

Vertragsärztinnen und Vertragsärzte können im Vorgriff auf diese Entscheidung bis zum 4. Mai 2020 weiterhin aufgrund telefonischer Anamnese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mit Gültigkeit für jeweils eine Woche ausstellen. Rechtzeitig vor Auslaufen der voraussichtlich verlängerten Ausnahmeregelung wird über eine mögliche erneute Verlängerung entschieden.“

Hintergrund: Anamnese zur Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit
In der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AU-RL) des G-BA ist festgelegt, welche Regeln für die Feststellung und Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit von Versicherten durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie im Rahmen des Entlassmanagements aus dem Krankenhaus gelten. Grundsätzlich gilt, dass die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und ihrer voraussichtlichen Dauer sowie die Ausstellung der Bescheinigung nur aufgrund einer ärztlichen Untersuchung erfolgen darf.

Anlässlich der gegenwärtigen COVID-19-Pandemie hatte der G-BA mit Beschluss vom 20. März 2020 eine befristete Sonderregelung zur telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit in § 4 Absatz 1 der AU-RL aufgenommen. Die Geltungsdauer der Sonderregelung wurde mit Beschluss vom 27. März 2020 bis zum 19. April 2020 verlängert und zudem auf eine Krankschreibungsmöglichkeit von bis zu 14 Kalendertagen erweitert. Die Ausnahmeregelung wurde mit Beschluss vom 17. April 2020 nicht verlängert.

www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/860/


20.04.2020, 14:35

Erweiterung der Beschreibung um ergänzende Links (Danke für das schöne Bild! :-)


Neuer Petitionstext: **Gegen den Wegfall der Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung in Hausarztpraxen ab dem 19.4.2020**
**Alle Patienten, auch Patienten mit Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion, die zu Hause auf das Testergebnis warten, müssen wegen einer Krankschreibung ab Montag dem 20.04. wieder persönlich in den Arztpraxen erscheinen.**
Darüber hinaus müssen alle Patienten, auch diejengen "mit einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege" ab dem 20.4. für eine Krankschreibung in den Hausarztpraxen persönlich erscheinen.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung KBV
www.kbv.de/html/1150_45751.php
Weitere Beschreibungen der Problematik:
Telefonische AU gestoppt - Hausärzte empört / Gesundheitsminister Spahn muss GBA-Beschluss kippen
verbaende.com/news.php/Telefonische-AU-gestoppt--Hausaerzte-empoert-Gesundheitsminister-Spahn-muss-GBA-Beschluss-kippen?m=134336
Massiver Protest gegen GBA-Beschluss zu Tele-AU
www.aerztezeitung.de/Politik/Massiver-Protest-gegen-GBA-Beschluss-zu-Tele-AU-408734.html

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.731 (1.730 in Deutschland)


20.04.2020, 00:04

Änderung der Sammlungsdauer der Petition


Neues Zeichnungsende: 15.05.2020
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.377


19.04.2020, 20:50

Ändern des Bildnachweises für die Petition


Neue Begründung: **Gegen den Rat der Ärzteschaft hat der Gemeinsame Bundesausschuss heute die Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit in der AU-Richtlinie nicht verlängert.**
**Diese Vereinbarung sollte ursprünglich bis 23. Juni laufen.**
**Sie war getroffen worden, um das erhöhte Infektionsrisiko in den Arztpraxen zu verringern. Doch nun endet diese sinnvolle und wichtige Maßnahme am 19. April **
Die Ärzteschaft kritisiert den abrupten Stopp, da er für Patienten, Praxisteams und Ärzte höchst problematisch ist. Die Ärzteschaft hatte sich für eine Verlängerung bis zum 3. Mai ausgesprochen.
**Die Ärzteschaft wurde im Bundesausschuss durch die Vertreter der Arbeitgeberseite überstimmt. Offenbar hat großer Druck aus Industrie und Wirtschaft zu diesem für die betroffenen Patienten und Hausarztpraxen sehr bedrohlichen und zynischen Regelung geführt.**
Nach dem Beschluss dürfen Ärzte ab Montag nun keine weiteren Krankschreibungen per Telefon vornehmen. Das gilt auch für Eltern, die wegen der Erkrankung eines Kindes eine ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld benötigen.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung KBV
www.kbv.de/html/1150_45751.php
Bildnachweis: Logo Take Care - Michael Kimmerle - www.kimmerle.de

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.145


19.04.2020, 18:47

Einbindung eines Bildnachweises für die Petition


Neue Begründung: **Gegen den Rat der Ärzteschaft hat der Gemeinsame Bundesausschuss heute die Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit in der AU-Richtlinie nicht verlängert.**
**Diese Vereinbarung sollte ursprünglich bis 23. Juni laufen.**
**Sie war getroffen worden, um das erhöhte Infektionsrisiko in den Arztpraxen zu verringern. Doch nun endet diese sinnvolle und wichtige Maßnahme am 19. April **
Die Ärzteschaft kritisiert den abrupten Stopp, da er für Patienten, Praxisteams und Ärzte höchst problematisch ist. Die Ärzteschaft hatte sich für eine Verlängerung bis zum 3. Mai ausgesprochen.
**Die Ärzteschaft wurde im Bundesausschuss durch die Vertreter der Arbeitgeberseite überstimmt. Offenbar hat großer Druck aus Industrie und Wirtschaft zu diesem für die betroffenen Patienten und Hausarztpraxen sehr bedrohlichen und zynischen Regelung geführt.**
Nach dem Beschluss dürfen Ärzte ab Montag nun keine weiteren Krankschreibungen per Telefon vornehmen. Das gilt auch für Eltern, die wegen der Erkrankung eines Kindes eine ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld benötigen.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung KBV
www.kbv.de/html/1150_45751.php
Bildnachweis: Logo Take Care - Michael Kimmerle - www.kimmerle.de

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.072


19.04.2020, 12:50

Hallo und guten Morgen!

Dank eurer tollen Unterstützung wurde das erste, kleine Sammelziel von 500 Unterstützern in rekordverdächtiger Zeit erreicht; aber wie schon Sepp Herberger sagte: Nach dem Spiel ist vor dem Spiel! :-)

Um jetzt noch mehr UnterstützerInnen zu gewinnen benötigen wir noch viel, viel, viel mehr Reichweite, daher möchte ich euch bitten die Petition auch in Facebook, Twitter, an die Redaktionen von Online-Redaktionen aller Art, Vereine und Verbände, eigene Mailinglisten und E-Mail Verteiler weiter zu leiten.


--- Copy & Paste für FB, Twitter, Instagram usw. ---

Hallo, anbei der Link zu einer Petition die sich gegen den "Wegfall der telefonischen Krankschreibung währen der Corona-Krise ab 19.04." richtet. Bitte helft mit diese unsinnige Regelung zu stoppen. Vielen Dank!

URL zur Petition: openpetition.de/patientenvorprofit

URL zu Kommentaren zur Petition: www.openpetition.de/petition/kommentare/gegen-den-wegfall-der-telefonischen-krankschreibung-in-hausarztpraxen

--- Copy & Paste für FB, Twitter, Instagram usw. ---

Im Namen aller Unterstützer an alle anderen Unterstützer: Herzlichen Dank!

Und denkt an´s weiterleiten...

:-)


19.04.2020, 11:42

Korrektur einiger Rechtschreibfehler :-)


Neuer Petitionstext: **Gegen den Wegfall der Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung in Hausarztpraxen ab dem 19.4.2020**
**Alle Patienten, auch Patienten mit Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion, die zu Hause auf das Testergebnis warten, müssen wegen einer Krankschreibung ab Montag dem 20.04. wieder persönlich in den Arztpraxen erscheinen.**
Darüber hinaus müssen alle Patienten, auch diejengen "mit einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege" ab dem 20.4. für eine Krankschreibung in den Hausarztpraxen persönlich erscheinen.
Quelle: Bundesärztliche Kassenvereinigung Kassenärztliche Bundesvereinigung KBV
www.kbv.de/html/1150_45751.php


Neue Begründung: **Gegen den Rat der Ärzteschaft hat der Gemeinsame Bundesausschuss heute die Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit in der AU-Richtlinie nicht verlängert.**
**Diese Vereinbarung sollte ursprünglich bis 23. Juni laufen.**
**Sie war getroffen worden, um das erhöhte Infektionsrisiko in den Arztpraxen zu verringern. Doch nun endet diese sinnvolle und wichtige Maßnahme am 19. April **
Die Ärzteschaft kritisiert den abrupten Stopp, da er für Patienten, Praxisteams und Ärzte höchst problematisch ist. Die Ärzteschaft hatte sich für eine Verlängerung bis zum 3. Mai ausgesprochen.
**Die Ärzteschaft wurde im Bundesausschuss durch die Vertreter der Arbeitgeberseite überstimmt. Offenbar hat großer Druck aus Industrie und Wirtschaft zu diesem für die betroffenen Patienten und Hausarztpraxen sehr bedrohlichen und zynischen Regelung geführt.**
Nach dem Beschluss dürfen Ärzte ab Montag nun keine weiteren Krankschreibungen per Telefon vornehmen. Das gilt auch für Eltern, die wegen der Erkrankung eines Kindes eine ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld benötigen.
Quelle: Bundesärztliche Kassenvereinigung Kassenärztliche Bundesvereinigung KBV
www.kbv.de/html/1150_45751.php

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 429


18.04.2020, 18:54

Änderung am Titel: Gegen den Wegfall der telefonischen Krankschreibung in Hausarztpraxen!


Neuer Titel: Gegen den Wegfall telefonische der telefonischen Krankschreibung in Hausarztpraxen
Hausarztpraxen!

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 28



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