17.07.2024, 13:40
Im Petitionstext wurde das Datum des geplanten Kabinettsbeschlusses von 17. Juli 2024 auf 21. August 2024 geändert , da das Gesetzesvorhaben am 17. Juli 2024 nicht den Weg auf die Tagesordnung des Kabinetts fand und laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nun in der Kabinettssitzung am 21. August 2024 beschlossen werden soll. Bis dahin laufen alle Protestmaßnahmen der Apothekerschaft ungebremst weiter mit dem Ziel die Bundesregierung aufzufordern, die Pläne aus dem Bundesgesundheitsministerium zurückzuweisen und für maßgebliche und nachhaltige Überarbeitungen im Entwurf zur Apothekenreform zu sorgen. Diese Überarbeitungen sollen die Patientensicherheit, die Stärkung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die öffentlichen Apotheken gleichermaßen berücksichtigen.
Neuer Petitionstext:
Voraussichtlich am 17.21. JuliAugust 2024 beschließt die Bundesregierung über einen vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegten Entwurf einer Apothekenreform, der für die Menschen in der Bundesrepublik massive Einschnitte in der sicheren und flächendeckenden Arzneimittelversorgung durch die öffentliche Apotheke vor Ort mit sich bringt. So plant das BMG, künftig auf die Kompetenz von Apothekerinnen und Apothekern in der Apotheke zu verzichten, Leistungen und Öffnungszeiten einzuschränken und das bewährte System der wohnortnahen Arzneimittelversorgung durch die aktuell noch rund 17.500 öffentlichen Apotheken einem radikalen Systemwechsel zu unterziehen.
Das hat gravierende Auswirkungen auf die Patientensicherheit, eine funktionierende Arzneimitteltherapie und den Leistungsumfang durch die öffentlichen Apotheken, die ganz konkret so aussehen:
- Studierte Apothekerinnen und Apotheker mit ihrer pharmazeutischen Kompetenz für Beratungsleistungen und Kontrollfunktionen sollen künftig nur noch acht Stunden pro Woche in einer Apotheke anwesend sein müssen. Das Bundesgesundheitsministerium nimmt den Patientinnen und Patienten damit wertvolle, vertraute und kompetente Ansprechpartner für ihr höchstes Gut: ihre Gesundheit.
- Apothekenleistungen wie beispielsweise die Abgabe von starken Schmerzmitteln (Betäubungsmittel), das Erkennen von Einnahmeproblemen, Medikationsanalysen, die Herstellung von Arzneimitteln vor Ort (Rezepturen) oder Impfungen fallen in den Zeiten, in denen keine Apothekerin oder kein Apotheker anwesend ist, entweder komplett weg oder sind nur noch nach einer Terminvereinbarung erhältlich, um die sich die Patientinnen und Patienten künftig nach dem Willen des Bundesgesundheitsministeriums offenkundig selbst kümmern müssen.
- Die Wegnahme der pharmazeutischen Kompetenz aus den Apothekenbetrieben wird dazu führen, dass die Apotheken vom kompetenten Gesundheitsdienstleister zur reinen Abgabestelle für Arzneimittel degradiert werden. Die bis heute hohe Qualität in der wohnortnahen Arzneimittelversorgung, also die Daseinsfürsorge, wird somit als zweitrangig eingestuft. Die hochwertige und sichere Versorgung mit Medikamenten wird zugunsten der Ökonomisierung geopfert, weil die Inhaberinnen und Inhaber ihre Betriebe künftig maximal wirtschaftlich optimieren müssen. Auch für Menschen in strukturschwachen Regionen wird dieser Qualitätsverlust zur Gefahr, die schnell in einer Zwei-Klassen-Versorgung mündet.
- Das Apothekensterben wird sich noch weiter beschleunigen und sowohl in den Städten als auch in ländlichen Regionen massiv zunehmen. Denn das Bundesgesundheitsministerium versäumt es, mit seinem Reformvorhaben endlich für eine nachhaltige wirtschaftliche Stärkung der öffentlichen Apotheken und deren gesetzlich verankertem Versorgungsauftrag zu sorgen.
Neues Zeichnungsende: 31.12.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 67.443 (66.026 in Deutschland)
12.07.2024, 06:01
openPetition hat heute von den gewählten Vertretern im Parlament Deutscher Bundestag eine persönliche Stellungnahme angefordert.
Die Stellungnahmen veröffentlichen wir hier:
www.openpetition.de/petition/stellungnahme/gegen-das-geplante-apothekenreformgesetz-keine-apotheken-ohne-apotheker
Warum fragen wir das Parlament?
Jedem Mitglied des Parlaments wird hiermit die Möglichkeit gegeben, sich direkt an seine Bürger und Bürgerinnen zu wenden. Aufgrund der relevanten Anzahl an engagierten und betroffenen Bürgern aus einer Region, steht das jeweilige Parlament als repräsentative Instanz in einer politischen Verantwortung und kann durch Stellungnahme zu einem offenen Entscheidungsfindungsprozess beitragen.
Öffentliche Stellungnahmen des Parlaments ergänzen das geordnete Verfahren der Petitionsausschüsse der Länder und des Bundestags. Sie sind ein Bekenntnis zu einem transparenten Dialog auf Augenhöhe zwischen Politik und Bürgern.
Was können Sie tun?
Bleiben Sie auf dem Laufenden, verfolgen Sie in den nächsten Tagen die eintreffenden Stellungnahmen.
Sie haben die Möglichkeit, einen der gewählten Vertreter zu kontaktieren? Sprechen Sie ihn oder sie auf die vorhandene oder noch fehlende Stellungnahme an.
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