19.11.2015, 14:45
Aufgrund der aktuellen Entwicklung im Fall Pascha wird die Petition jetzt eingereicht. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte den Eilantrag der Klägerin, Pascha nicht einzuschläfern, abgelehnt. Das Gericht beruft sich auf das Amtsärztliche Gutachten. So soll die Ordnungsverfügung des Ordnungsamts Duisburg Pascha einzuschläfern jetzt umgesetzt werden.