23.08.2015, 16:02
Post an mich vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: (Zitat) "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schäden zufügen (§ 1 Tierschutzgesetz). Hierunter fällt auch das Töten bzw. Einschläfern von Tieren. Da Vollzug des Tierschutzgesetzes den nach Landesrecht zuständigen Behörden obliegt (§ 15 Abs. 1 Tierschutzgesetz) und die Länder das Tierschutzgesetz in eigener Verwaltungszuständigkeit nach Artikel 83 des Grundgesetzes ausführen, hat die Bundesregierung keine Möglichkeit, auf die Entscheidung des Ordnungsamts Duisburg Einfluss zu nehmen." (Zitat Ende)
Liebe Grüße: Timo Tasche