09.12.2018, 14:08
Am heutigen Sonntag den 09.12.2018 organisierten die Eltern der Mannschaftskameraden von Jarga, im Vorfeld eines Basketballspiel, eine Aktion an der KIA Baumann Arena um ihre Solidarität zum Ausdruck zu bringen. Die Familie gehört "in unsere Mitte" und nicht abgeschoben.
Es versammelten sich Vereinsmitglieder, Mannschaftskameraden und nahmen Jarga und seine Familie in die Mitte um zu symbolisieren, hier „in unserer Mitte“ ist ihre Heimat und nirgendwo anders.
Auch die gegnerische Mannschaft aus Lüdenscheid beteiligte sich sofort, als sie davon hörte.
06.12.2018, 19:16
Beschreibung und Begründung erweitert
Neuer Petitionstext: Jarga, seine 2 Geschwister und seine Eltern dürfen nicht abgeschoben werden.
Seit 4 Jahren integrieren sie sich in Deutschland, um es genauer zu sagen in der Stadt Dorsten im Kreis Recklinghausen.
Jetzt nach 4 Jahren, soll Jarga und seine Famile zurück in die Mongolei, obwohl sich die Familie hier integriert.
Der Vater arbeitete als Hausmeister im Rathaus, Jarga besucht das Gymnasium in Dorsten und seine Schwester die Grundschule.
Jarga hat zudem viele Freunde in Dorsten, spielt erfolgreich Basketball und ist in einem Schachclub.
BITTE helft dabei, dieser Familie zu helfen und gebt eure Unterschrift.
Eine Stadt lebt und wächst durch Ihre Mitmenschen. Einer Familie vier Jahre Hoffnungen zu geben und die Kinder aufwachsen zu lassen, Freunde zu finden, wissbegierig und fleißig die Sprache gelernt zu haben, nicht straffällig verhalten, sich engagiert in Sportvereinen eingesetzt warum sollen wir solche Zukunftsträger für unsere Stadt/ Land wieder zurückschicken?
Neue Begründung: Helft uns, den Kindern eine gute Bildung und Ausbildung in Deutschland zu ermöglichen.
Je mehr mitmachen um so größer ist die Chance.
Die Familie Ankhbayar ist so gut in Dorsten angekommen, dass viele hier gar nicht mal wussten, dass sie Flüchtlinge sind.
Hintergrundinfos zur Familie:
berger74.files.wordpress.com/2018/12/mongolische-familie-muss-dorsten-schon-bald-verlassen.pdf
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1241