06.12.2024, 11:01
Das Datum der Gerichtsverhandlung in der Begründung wurde korrigiert.
Neue Begründung:
Im Juli 2024 hat das Domkapitel in Freiburg dem Domkapellmeister Prof. Boris Böhmann kurz vor seinem 60. Geburtstag nach 21 Dienstjahren die Kündigung ausgeprochen. Dies wurde bekannt durch eine Gerichtsverhandlung vor dem Arbeitsgericht Freiburg am 28.10.,29.10., das die ohne Angabe von Gründen erfolgte Kündigung für rechtens erklärte; die Badische Zeitung berichtete. Damit wird Herr Böhmann sieben Jahre vor Erreichen des Rentenalters ohne jegliche finanzielle Absicherung und in dem Wissen, dass es eine adäquate berufliche Perspektive für ihn nicht geben wird entlassen – ungeachtet seiner großen Verdienste für die Dommusik und die Erzdiözese Freiburg.Unter den rund 300 betroffenen Sängerinnen und Sängern der Domsingschule herrscht große Unsicherheit und Bestürzung. Insbesondere den Kindern und Jugendlichen der Domsingknaben bricht in einer wichtigen Entwicklungsphase unter seiner mit großem pädagogischem Geschick geführten Leitung die Orientierung und haltgebende Gemeinschaft weg. Auch der SWR hat über die Angelegenheit berichtet. Die Chöre hatten erstmals aus der Presse von der Kündigung ihres Domkapellmeisters erfahren. Erst vor kurzem ging nun doch ein Schreiben des Domkapitels an die Chöre, das aber deren Anliegen kaum berücksichtigt; insbesondere besteht offenbar kein Interesse, ihnen selbst eine Stimme zu geben und mit ihnen ins Gespräch zu kommen.Auch Gesprächsversuche der Chorvertreter mit dem Domkapitel wegen der zunehmend angespannten Situation verliefen in der Vergangenheit ergebnislos. Dabei hat Herr Böhmann die von ihm geleiteten Chöre in keiner Weise in den Konflikt mit hineingezogen, seine stets professionelle Arbeit mit den Chören wurde nicht beeinträchtigt. Die betroffenen Chöre (Domchor, Domkapelle, Domsingknaben und Choralschola) stehen voll und ganz hinter Herrn Böhmann und setzen sich für seinen Verbleib in seinem Amt ein.
Neues Zeichnungsende: 04.06.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 228