Bildung

G9 jetzt! - Baden-Württemberg

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag von Baden-Württemberg (Petitionsausschuss)

63.273 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

63.273 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

22.11.2023, 20:34

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Liebe Unterstützer,

fast das dreifache Quorum! – nämlich 106 950 Unterschriften – lautet die Bilanz am 13.11.2023 nach Abgabe des weiteren schweren Packens Formblätter in Stuttgart.
Impressionen von diesem „Nachschlag“ gibt’s hier: youtu.be/t3LqvBxIDgU

Und wie in den aktuellen Medienberichten zu lesen, kann sich mittlerweile keine Fraktion mehr der Diskussion entziehen g9-jetzt-bw.de/pressespiegel/ – das haben wir alle gemeinsam geschafft!

Unsere Meldung an die Presse zu diesem historischen Ergebnis eines Volksantrags in Baden-Württemberg hängt dieser Nachricht an.

**Was jetzt wichtig ist:**
Unsere Argumente den Entscheidern – also den Landtagsabgeordneten gegenüber – deutlich zu machen:
==> Geht auf die Ortsverbände der Parteien zu, sprecht mit Euren lokalen Repräsentanten, diskutiert unser Thema G9, schreibt Leserbriefe.
==> Gebt uns gerne Bescheid, falls wir Euch unterstützen können.

Und weiterhin gilt: Wir lassen nicht locker – das Thema G9 wird die Landesregierung solange nicht mehr loswerden, bis eine akzeptable Lösung beschlossen und auch umgesetzt wird!

Es grüßen Euch ganz herzlich
Corinna Fellner und Anja Plesch-Krubner


**Infoecke:**
**Wie geht es mit dem Volksantrag weiter?**
Am 26.10.2023 wurde das Quorum übergeben und somit laufen seit diesem Tag die Fristen für Landesregierung und Landtag.
– Die Landesregierung muss innerhalb von 4 Wochen eine Stellungnahme zur Zulässigkeit und auch zum Inhalt des Volksantrags abgeben.
– Gleichzeitig hat der Landtag 3 Monate Zeit, um über die Zulässigkeit des Volksantrags zu entscheiden.
– Binnen 6 Monaten muss der Landtag über den Gesetzentwurf abstimmen und sein Ergebnis bekanntgeben. Innerhalb dieser Frist haben die Initiatorinnen das Recht, im zuständigen Ausschuss gehört zu werden.


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

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