03.11.2023, 21:17
Liebe Unterstützer,
ein wenig verspätet – denn immer noch bleibt viel zu tun – jetzt endlich diese Nachricht an Euch:
Noch Anfang Oktober hätten wir uns nicht einmal in unseren kühnsten Träumen vorstellen können, diese überwältigende Zahl zu erreichen:
Am 26.10.2023 überreichten wir dem Landtag 77 838 Formblätter, also das doppelte Quorum (38 356) – damit wurde der Volksantrag eingereicht und die Fristen für Landesregierung und Landtag haben begonnen, etwa 3 Wochen früher als zunächst geplant!*)
Dies war natürlich nur mit Eurer unermüdlichen Unterstützung möglich!
Stolz und gerührt sagen wir Euch danke!
Wer die Landespressekonferenz vom 26.10. nochmals anschauen möchte, kann dies tun unter youtu.be/bxT9vMXE2g4 oder in der Kurzversion www.youtube.com/watch?v=_tNQio3ioTU
Viele Eindrücke von diesem Tag findet Ihr in unserem Pressespiegel: g9-jetzt-bw.de/pressespiegel/
Natürlich gilt weiterhin die ursprüngliche Frist unseres Volksantrags. Das heißt, dass wir alle bestätigten Formblätter, die uns noch rechtzeitig erreichen (etwa bis zum 8.11.23), am 13.11.2013 zusätzlich nach Stuttgart bringen werden.
Es ist uns wichtig, dass keine einzige Unterschrift umsonst geleistet wurde. Der “Nachschlag” verleiht unserer Forderung nochmals mehr Nachdruck. Deshalb arbeiteten wir die letzten Tage mit Nachdruck und mehreren Nachtschichten daran, die noch unbestätigten Formblätter zu sortieren und an die richtigen Rathäuser zu senden, so dass sie zur Deadline wieder im Postfach landen können.
Wir sind gespannt, welche Gesamtzahl wir Euch am 13.11.23 nennen dürfen!
Gerade der Zusammenhalt, die Kooperation und Entschlossenheit der G9-Befürworter sind ernstzunehmende Signale an die Politiker in Stuttgart. Und bitte informiert auch weiter jene Menschen, die unsere Initiative noch nicht kennen. Alle, die jetzt noch Teil unseres Netzwerks werden möchten, sind natürlich herzlich willkommen (gerne beim Newsletter anmelden!) – wir müssen uns für mögliche zukünftige Aufgaben wappnen!
Wir lassen nicht locker – das Thema G9 wird die Landesregierung solange nicht mehr loswerden, bis eine akzeptable Lösung beschlossen und auch umgesetzt wird!
In der kommenden Phase ist es wichtig, unsere Argumente den Entscheidern – also den Landtagsabgeordneten gegenüber – deutlich zu machen.
Hier seid natürlich auch Ihr gefragt: Geht auf die Ortsverbände der Parteien zu (besonders der Regierungsparteien), sprecht mit Euren lokalen Repräsentanten, diskutiert unser Thema G9, schreibt Lesebriefe. Gebt uns gerne Bescheid, falls wir Euch unterstützen können.
Da die Landesregierung die Aufmerksamkeit nun vermutlich nochmal mehr auf das Bürgerforum lenken wird, ist es bestimmt auch interessant, dessen Sitzungen und Entwicklungen zu verfolgen
beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/buergerforum-g8-g9/sitzungen
Es grüßen Euch – immer noch geflasht und zuversichtlich ;-)
Corinna und Anja
*) Was bedeutet das?
• Die Landesregierung muss innerhalb von 4 Wochen eine Stellungnahme zur Zulässigkeit und auch zum Inhalt des Volksantrags abgeben.
• Gleichzeitig hat der Landtag eine Frist von 3 Monaten, um über die Zulässigkeit des Volksantrags zu entscheiden.
• Binnen 6 Monaten muss der Landtag über den Gesetzentwurf abstimmen und sein Ergebnis bekannt geben. Innerhalb dieser Frist haben die Initiatorinnen das Recht, im zuständigen Ausschuss gehört zu werden.