Region: Cadolzburg
Umwelt

Funkmast in Deberndorf wird trotz Widerstand am 20.2.2015 errichtet

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss Bayr. Landtag
345 Unterstützende 85 in Cadolzburg

Bearbeitungsfrist abgelaufen

345 Unterstützende 85 in Cadolzburg

Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

15.03.2015, 16:55

Liebe Freunde und Unterstützer,
nun es ist Zeit einen kurzen Bericht zum Stand der Dinge abzugeben.
- Die Petition wie auch 2 weitere Ergänzungen zum Sachverhalt wurde dem Petitionsausschuss übergeben und die Eingangsbestätigung ist vorhanden. Nun müssen wir abwarten, ob die Petition angenommen wird oder nicht.

-In der Zwischenzeit hat unser Anwalt die Bauakte begutachtet und viele Mängel im Verwaltungsakt festgestellt. Die Mängel haben wir dem Landratsamt mitgeteilt und um eine Stellungnahme gebeten, die bis heute aussteht. Wir sind der Meinung, dass aufgrund der Vielzahl von Mängeln ein Baustopp gerechtfertigt ist. Die Mängel haben wir auch dem Petitionsausschuss mitgeteilt, da sich hieraus auch eine neue Sachlage ergibt und damit der Verwaltungsvorgang, der zur Genehmigung geführt hat, in Frage zu stellen ist.

Festgestellte Mängel im Verwaltungsakt:
1.) keine Beteiligung der Gemeinde zur Standortwahl gem. §7a der 26.BImSchV
2.) Pläne und Auflagen, die vom Landwirtschaftsamt gefordert wurden, sind nicht im Bescheid berücksichtigt worden.
3.) Statische Unterlagen um nachzuweisen, ob der Mast den statischen Anforderungen gerecht wird, fehlen.
4.) Falsche Berechnung der Ersatzzahlung, die fällig wird, wenn in das Landschaftsbild massiv eingegriffen wird. (zugunsten der Telekom und zum Nachteil des Steuerzahlers).
5.) die von der Telekom angegebenen Baukosten (37k€) sind offensichtlich falsch um Abgaben und Gebühren zu sparen. Hier fragt auch keiner vom LRA nach und bittet auch nicht um eine Richtigstellung.
6.) Falsche Entfernung vom Standort des Masts zur Wohnbebauung. Ist man bei der Entscheidung für den Standort von falschen Angaben ausgegangen?
7.) Fehlendes Privileg - die mangelnde Befassung des LRA nach §35Abs.1Nr.3BauG. Im Antrag wurde die Anlage als "privilegiert" eingestuft, das ist sie jedoch nicht - nur im Einzelfall, dessen Nachweis fehlt.
8.) Amtsermittlungspflichtverletzung (gem.Art.24BayVwVfG) durch das LRA. Es fehlt die Standortanalyse (BayVGH 13.10.09 -1B08.2884), das hätte das LRA fordern müssen. Hat es jedoch nicht getan.

In Summe sind die Akten schlampig und mangelhaft geführt worden. Offensichtliche Fehler und Vorschriften wurden missachtet oder nicht beachtet. Dies zum Nachteil der Anwohner, jedoch zum großen Vorteil der Telekom.
So viele Ungereimtheiten und Fehler erzeugen das Bild einer unternehmerfreundlichen und willkürlichen Entscheidung für die wirtschaftlichen Interessen eines Konzerns und einer bürgerfernen und dem Bürgerwohl abgewandten Politik.

-Die Telekom hat mittlerweile in einer Eilaktion, mit Nachtarbeit, das Fundament für den Mast hergestellt und wird weitere Erdarbeiten durchführen.

Weitere und aktuelle Infos www.funkmast-deberndorf.de

Vielen Dank für Eure Unterstützung.

Matthias Danisch


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