Region: Neuhof
Tierschutz

Fundtierkostenerstattung für den Tierschutzverein Fliedetal e.V. - Neuhof

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bürgermeisterin Maria Schultheis

594 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

594 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

24.09.2016, 09:27

Die Formulierung der Petition wurde überarbeitet und einige Fehler korrigiert


Neuer Titel: Fundtierkostenerstattung für den Tierschutzverein Fliedetal e.V. - Jetzt!
Neuhof


Neuer Petitionstext: Es kann nicht sein, dass die Gemeinde Neuhof (vertreten durch Bürgermeisterin Maria Schultheis), die unseren Tierschutzverein Fliedetal e.V. bei der Betreuung von Fundtieren sowieso schon am langen Arm verhungern laässt, lässt, sich weiterhin weigert, eine angemessene Fundtierkostenpauschale oder überhaupt etwas an uns zu zahlen.


Neue Begründung: Fundtierkostenerstattung für den Tierschutzverein Fliedetal e.V. - JETZT!!!
Seit über einem Jahr versuchen wir mit den der zuständigen Gemeinden, Gemeinde Neuhof, in und für welche wir tätig sind, sind und zu unserem Einzugsgebiet gehört, eine Einigung zu erzielen, um höhere finanzielle Zuschüsse (bisher in Flieden 150,- €, Neuhof 50,- € Kalbach 50,- € jährlich) jährlich pauschale Vereinsbeihilfe) für den Tierschutzverein Fliedetal e.V. zu erhalten. Abgesehen von der Gemeinde Kalbach und dem dortigen Bürgermeister Florian Hölzer, mit der/dem wir jetzt eine befriedigende finanzielle Dauerlösung finden konnten, sind wir keinen Schritt weiter.
erhalten.
Argumentiert wird damit, dass die Betreuung der Fundtiere durch uns freiwillig passiert und keine entgeltliche Pflichtaufgabe darstellt. Im Klartext bedeutet dies, dass wir komplett auf allen Kosten sitzen bleiben.
Die Gemeinden sind der Auffassung, dass Finder ein aufgefundenes Tier bei der Gemeinde abliefern müssen. Die Abgabe im Tierheim / Tierschutzverein und das Informieren der Gemeinde reichen laut Gericht nicht aus, um eine Kostenerstattungspflicht der Kommunen auszulösen. In der Praxis würde dies bedeuten, dass der Finder ein Fundtier direkt bei der Kommune oder der Polizei abzuliefern hat, sofern das Tier nicht sofort tierärztlich versorgt werden muss. muss.
Denkbar wäre nach dem Urteil auch, dass Finder auf eigene Kosten die Tiere betreuen müssten. Für die Tierheime und Tierschutzvereine könnte das Urteil bedeuten, dass die Gemeinden sich weigern, die Kosten für die Fundtierbetreuung zu übernehmen.



Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern