13.02.2024, 12:36
Liebe Unterstützer der Petition,
es ist eine lange Zeit vergangen, seit ich den Stand der Petition letztmalig aktualisiert habe. Das ist dem Umstand geschuldet, dass die Bearbeitung im Petitionsausschuss offenbar so seine Zeit dauert. Aber gestern habe ich eine Nachricht des Ausschusses zu der Petition erhalten. Es wurde folgender Beschluss gefasst:
„Die Eingabe wird der Landesregierung als Material überwiesen. Im Übrigen ist der Einsender über die Sach- und Rechtslage zu informieren.“
Dieser Beschluss ist auch in der Drucksache 19/3380 des Niedersächsischen Landtages vom 17.01.2024 dokumentiert.
Die Petition wurde dem Ministerium entsprechend zugeleitet und deren über 1 ½ Seiten verfasste Stellungnahme liegt der Nachricht des Petitionsausschusses bei.
Hierin wird die Absicht bekräftigt, die Änderungen der jagdrechtlichen Vorschriften entsprechend des Koalitionsvertrages der SPD und Bündnis 90 / DIE GRÜNEN aus Gründen des Tierschutzes umzusetzen. Dabei geht es unter anderem um das Verbot der Hundeausbildung an der lebenden Ente, das Verbot von Schliefenanlagen, das Verbot der Hundeausbildung am Saugatter, usw..
In der vorliegenden Stellungnahme des Ministeriums wird zur Forderung der Beteiligung unseres Interessenverbandes dargestellt, dass gem. § 31 der Geschäftsordnung der Landesregierung (GGO) eine Verbandsbeteiligung – also eine Beteiligung der Landesjägerschaft Niedersachsen – in Form einer Stellungnahme gewährleistet ist. Frist für diese Stellungnahme beträgt 6 Wochen. Ich habe hierzu die GGO hinzugezogen.
Hier heißt es im § 31 GGO – Beteiligung von Verbänden und sonstigen Stellen:
„(1) Über die gesetzlichen Beteiligungspflichten hinaus sind bei der Vorbereitung von allgemeinen Regelungen, insbesondere von Rechts- und Verwaltungsvorschriften,
1.
die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände nach § 104 des Niedersächsischen Beamtengesetzes und
2.
die kommunalen Spitzenverbände
zu beteiligen, soweit deren Belange berührt sind. Anderen Stellen kann Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden, soweit dies im öffentlichen Interesse geboten ist.
(2) Ist die Landesregierung für den Erlass einer Regelung zuständig, darf eine Verbandsbeteiligung erst eingeleitet werden, wenn die Landesregierung die Freigabe des Entwurfs beschlossen hat; …..“
Laut Pressemitteilung des MEL Niedersachsen vom 16.10.2023 ist die Verbandsanhörung abgeschlossen und ausgewertet. Im Ergebnis soll das Novellierungsvorhaben im Laufe dieses Jahres in Kraft treten.
Welche Inhalte eine Stellungnahme der Landesjägerschaft Niedersachsen hierzu hat, entzieht sich meiner Kenntnis, jedenfalls kann ich auch im News-Archiv des Verbands hierzu keine Information finden.
Des Weiteren wird in der Stellungnahme des Ministeriums ausgeführt, dass man im ständigen Austausch mit der Landesjägerschaft Niedersachsen steht.
Wie und mit welchen Inhalten insbesondere zu den grundlegenden Themen der Petition ein derartiger Austausch vonstattengeht oder erfolgt ist, ist mir ebenfalls nicht bekannt. Dies zu klären wäre m. E. im Rahmen einer Mitgliederversammlung sinnvoll.
Festzustellen ist, dass die Landesjägerschaft sich sehr zurückgehalten hat, unsere Petition zu unterstützen. Während der Hegewald-Zuchtprüfung im Oktober vergangenen Jahres äußerte sich Herr Damman-Tamke gegenüber einer Teilnehmerin sinngemäß dahingehend, dass die Petition in einigen Formulierungen auch ein Angriff gegen die LJN sei und man sich deshalb nicht zu einer Unterstützung entschließen mochte.
Zu der Petitionsforderung „Bestandsmanagement für den Wolf orientiert an den Bedingungen des jeweiligen Lebensraumes“ drückt die Stellungnahme des MEL weitgehend Zustimmung aus. Hier heisst es u. a.:
„Aus Sicht der Landesregierung sind die aktuellen Rechtsgrundlagen für ein Flächenland wie Niedersachsen mit einem großen Wolfsbestand nicht mehr hinreichend und es besteht dringender Anpassungsbedarf.
Aus Sicht der Landesregierung ist es wichtig, für den Wolf ein regional differenziertes, europarechtkonformes Bestandsmanagement zu etablieren.“
Wie sich zukünftig der Umgang mit dem Wolf gestalten soll, wird derzeit auf Bund-Länder-Ebene beraten. Das MEL weist darauf hin, dass dieser Diskurs kontrovers geführt wird und daher eine abschließende Aussage zur Ausgestaltung des zukünftigen Wolfsmanagement derzeit noch nicht getroffen werden kann.
….
Soweit zum Stand der Petition. Positiv zu werten ist, dass unsere Anliegen von der Landesregierung nicht überhört wurden und eine Stellungnahme veranlasst haben.
Inwieweit noch Einfluss auf die geplanten Einschränkungen der Jagd und der Jagdhundeausbildung genommen werden kann, hängt mit unserer Unterstützung von der Nachdrücklichkeit unserer Interessenvertretungen ab. Schließlich haben ca. 60.000 Jäger in Niedersachsen und über 400.000 Jäger deutschlandweit eine nicht zu unterschätzende Stimmgewalt.
Gemeinsam mit den Bereitern der Petition bleibe ich am Ball.
In diesem Sinne Waidmannsheil, Volker Gampe