03.01.2014, 23:39
Neue Begründung: Das vorrangige Ziel von Pflegekammern, ist die Sicherstellung einer sachgerechten professionellen Pflege für Bürgerinnen und Bürger des jeweiligen Bundeslandes, entsprechend aktueller pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse.
Dies bedeutet zum einen für die Angehörigen des Berufstandes, die berufliche Selbstverwaltung durch die Pflegekammer, als Körperschaft des öffentlichen Rechtes
und:
- Die Weiterentwicklung des Berufsstandes durch Bildung und Forschung
- Die Interessenvertretung aller Mitglieder
- Die Förderung der beruflichen Bildung
- Den Schutz der Mitglieder in ihrer beruflichen Ausübung
- Möglichkeiten zur Schaffung Berufs eigener Kontakte sowie Informationsbörsen
Für die Allgemeinheit und somit alle Bürgerinnen und Bürger des jeweiligen Bundeslandes bedeutet die Einrichtung einer Pflegekammer zu allererst den Schutz vor unsachgemäßer Pflege
und:
- Sicherung von Qualität in der Pflege
- Schaffung von Transparenz pflegerischer Leistungen
- Die Gewährleistung professioneller Pflege
- Die Gewährleistung von Anwaltschaft
- Die Regelung von Gutachtertätigkeit und Benennung von Sachverständigen
- Bereitstellung von Informationen durch Kooperation mit anderen Institutionen
Somit profitieren von der Einrichtung von Pflegekammern in Deutschland nicht nur Berufsangehörige allein, sondern ebenfalls im hohen Maße die Menschen die pflegerische Leistungen benötigen und deren Angehörige, sowie unsere gesamte Gesellschaft.
Weiterführende Informationen:
pflegekammer-jetzt.de/
www.pflegekammer-niedersachsen.de/index.php/de/
www.ms.niedersachsen.de/startseite/themen/soziales/pflegeversicherung/pflegekammer/pflegekammer-niedersachsen-110014.html