19.08.2024, 14:59
Hinzufügen des Links zum Senatsbeschluss vom 26.03.2024
Neuer Petitionstext:
Der Standort Thielallee 63 ist für die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft mit Containern nach unserer Auffassung ungeeignet, die Standortauswahl fehlerhaft, und die geplante Bebauung rechtswidrig. Wir fordern daher, dass das Land Berlin sein dortiges Vorhaben aufgibt.
Neue Begründung:
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,liebe Nachbarn, Anwohner und Studenten,sehr geehrte Mitglieder der Bezirks- und Senatsverwaltung,
der Berliner Senat hat auf seiner Sitzung amSitzung am 26. März 2024 (www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1431518.php) beschlossen, das bislang als ParklplatzParkplatz genutzte Gelände auf dem Campus der Freien Universität Berlin in der Thielallee 63, 14195 Berlin, mit einer dreigeschossigen Wohncontainer-Anlage zu bebauen, um 280mehr als 260 Geflüchtete dort unterzubringen. unterzubringen.
Die Freie Universität hatte eigentlich die Bebauung des Grundstücks mit Gebäuden für Lehre und Forschung geplant und wurde dem Vernehmen nach von der geplanten Flüchtlingsunterkunft auf dem Campus zwischen Van‘t-Hoff-Straße und Faradayweg überrumpelt. Die Anwohner wurden über das Vorhaben bisher nicht von offizieller Seite informiert. informiert.
Die Standortauswahl ist nach unserer Auffassung fehlerhaft, der Standort ungeeignet und die geplante Bebauung rechtswidrig. Wir fordern daher, das Vorhaben am Standort Thielallee 63 aufzugeben. aufzugeben.
Vorab: Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir Verständnis dafür haben, dass Geflüchtete Menschen eine sichere Unterkunft benötigen, und dass die Suche nach einem geeigneten Ort hierfür ein schwieriges Unterfangen ist. Bei der Standortwahl und der Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Errichtung einer Geflüchtetenunterkunft sind jedoch die geltenden Gesetze einzuhalten. Eine Hilfe nach dem Motto „In der Not gilt kein Gebot“ gibt es im Rechtsstaat nicht.
Der Standort Thielallee 63 ist unserer Meinung nach aus u.a. folgenden Gründen ungeeignet:
- Überforderung der sozialen Infrastruktur
- Unzumutbare Immissionsbelastung
- Mangelnde Absorptionsfähigkeit bei unverhältnismäßiger Personenanzahl
- Schwerwiegende Änderung der Wohngebietsstruktur
- Verstoß gegen das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme
- Nachhaltige Schädigung des Hochschul- und Wissenschaftsstandorts
- Überlastung der örtlichen Kitas, Grund- und weiterführenden Schulen
- Unzulässige gebietsfremde Nutzung unter Verletzung der Grundzüge der Bauplanung
- Verletzung des Einfügungsgebotes
- Überschreitung von Art und Maß der baulichen Nutzung
- Verletzung von Denkmalschutz (u.a. Baudenkmal Hahn-Meitner-Bau)
- Nichtberücksichtigung der Umwelt- und Klimaschutzbelange
- Verstoß gegen den Bebauungsplan bei Nichtvorliegen der Befreiungsvoraussetzungen nach §§ 31, 246 BauGB
Zu bedauern ist darüber hinaus der intransparente Entscheidungsprozess, der ohne Bürgerbeteiligung oder gar nur Information der betroffenen Bürger erfolgte.
Noch liegen die erforderlichen Genehmigungen nicht vor. Gemeinsam können wir das Vorhaben stoppen, indem wir jetzt entschlossen handeln. handeln.
Wir bitten Sie, die Forderung durch Ihre Unterzeichnung der Petition zu unterstützen, und auch auch betroffene Freunde, Nachbarn und Bekannte dazu zu bewegen. bewegen.
Darüber hinaus können und sollten Sie Folgendes tun: tun:
- Kontaktieren Sie als Wähler Ihre Abgeordneten in Bezirk und Senat
- Wenden Sie sich an Ihren Bezirksbürgermeister
- Wenden Sie sich an die Senatsverwaltung (Bauaufsicht) und legen Sie Protest ein
- Wenden Sie sich ans Landesdenkmalamt und bestehen Sie auf die Denkmalpflege und den Schutz des Baudenkmals Hahn-Meitner-Bau
- Ergreifen Sie als Eigentümer rechtzeitig baurechtliche Schritte (Klage, Eilantrag)
- Als Mieter informieren Sie Ihren Vermieter und prüfen Sie ggf. eine Mietminderung
- Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn, Freunden und Bekannten
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung. Unterstützung.
Mit freundlichen nachbarschaftlichen Grüßen
Neues Zeichnungsende: 17.02.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 6