Umwelt

Für den Erhalt des grünen Machnower Busches

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bürgermeister Michael Grubert und Gemeindevertretung

1.304 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

1.304 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

09.09.2019, 13:21

Info zu Bebauungsplanungen im Buschgrabengebiet
Initiative Grüner Buschgraben
Öffentliche Auslegung des "2. Entwurfes der 11. Änderung KLM-FNP-11 für Flächen im Bereich Verlängerung Wolfswerder"

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
liebe Nachbarn,

auf der Basis eines Beschlusses der Gemeindevertretung (GV) zur Zukunft des in der Skizze bezeichneten Gebietes sind die Planungsunterlagen im Rathaus ausgelegt worden und können dort eingesehen werden.

Sie können auch unter
www.kleinmachnow.de/staticsite/staticsite2.php?menuid=545&topmenu=479
heruntergeladen werden.

Zusammengefasst sieht die Änderung des FNP vor, dass die Areale 1369 und 1329 (jetzige Pferdekoppel) als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ausgewiesen und die Flurstücke 510 - 514, 540 - 552 (jetziges Waldgebiet) zu Bauland werden.
Aus unserer Sicht ist die Ausweisung des Pferdekoppelgebietes als Grünfläche zwar zu begrüßen, die Aufgabe des jetzigen Waldgebietes (ca. 1,6 ha) im Bereich Wolfswerder/Am Rund jedoch besonders in Zeiten des Klimawandels nicht zu rechtfertigen, zumal dieses in den letzten 30 Jahren herangewachsene Waldgebiet genau die Struktur als Eichenmischwald besitzt, die heute als wünschenswert angesehen wird. Durch die Bebauung des Gebietes Wolfswerder/Am Rund wird das verbleibende Buschgrabengebiet weiter eingeengt und die Voraussetzung geschaffen, die vom Eigentümer des jetzigen Pferdekoppelgebietes (Flächen 1369 und 1329) angestrebte Bebauung desselben doch noch zu erreichen, sobald sich in der GV hierfür eine Mehrheit findet.

Es ist jetzt voraussichtlich die letzte Möglichkeit für die Öffentlichkeit, zu den vorliegenden Planungen Änderungsvorschläge, Zustimmung oder Kritik einzubringen. Wir rufen Sie auf von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, zu diesen Planungen bis spätestens zum 2. Oktober Stellung zu beziehen! Einwände können schriftlich oder im Rathaus während der nachfolgend genannten Öffnungszeiten zur Niederschrift eingereicht werden:
Montag, Mittwoch und Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00Uhr
Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12.00 Uhr und 13:00 - 14:00 Uhr

Es wäre gut, wenn Sie selbst eine eigene Stellungnahme zu der geplanten Änderung des FNP abgeben. Sie können aber auch den unten angefügten Text verwenden und der Gemeindeverwaltung zuleiten.

Initiative Grüner Buschgraben

Betr.: Stellungnahme zur Öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfes der 11. Änderung des KLM-FNP für Flächen im Bereich Verlängerung Wolfswerder

Die Umwandlung des Mischwaldes im Bereich Wolfswerder/Am Rund in Bauland mit daraus resultierender Zerstörung des Waldes und Versiegelung ausgedehnter Flächen (Straßen- und Häuserbau) ist in Zeiten des Klimawandels nicht zu rechtfertigen. Rückzugflächen für Tiere und Brutplätze für Vögel werden vernichtet und das verbleibende Buschgrabengebiet weiter eingeengt. Es gibt geschützten Sandtrockenrasen auf der Offenfläche und ein geschütztes Kleingewässer im bewaldeten Teil. An geschützten Tierarten wurden Wildbienen, Zauneidechsen und Grasfrösche auf den beiden Flurstücken gesichtet. Das sind Gründe für eine Unterschutzstellung des Areals.

Wald leistet einen essentiellen Beitrag zum Klimaschutz auf Ebene des Global-, Regional- und Lokalklimas. Kleinmachnow hat die Verantwortung für das Lokalklima und darf die Belange des Klimaschutzes nicht auf die regionale oder globale Ebene abwälzen. Das Plangebiet bietet einen naturnahen, seit 30 Jahren gewachsenen, nicht bewirtschafteten Wald, der als CO2-Senke fungiert. Diese Funktion lässt sich durch eine Ersatzaufforstung erst in Jahrzehnten kompensieren, insbesondere wenn diese an einer anderen Stelle erfolgt.

Unter Berücksichtigung der umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen, d.h. u.a. Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen und Förderung des Klimaschutzes und der Klimaanpassung und des vielerorts bereits ausgerufenen Klimanotstands, ist es nicht vertretbar, eine 1.5 ha große Wald- und Grünfläche einer Bebauung zu opfern, die (i) nicht einer „dem Wohl der Allgemeinheit dienenden sozialgerechten Bodennutzung“ entspricht, sondern den wirtschaftlichen Interessen von 13 privaten Grundstückseigentümern und (ii) „keine städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung“ darstellt. Die anliegenden engen Straßen und Gebiete werden durch jahrelangen Baustellenverkehr belastet und beschädigt.

……….… Name Anschrift Unterschrift

An Gemeindeverwaltung Kleinmachnow, Adolf-Grimme-Ring 10, 14532 Kleinmachnow


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