12.10.2018, 02:11
Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
30.06.2016, 11:50
Liebe Mitstreiter,
heute können wir verkünden, dass die Ministerpräsidentenkonferenz, auch aufgrund unserer Initiative, die Entscheidung über den Rundfunkbeitrag in den Oktober verschoben hat. Es lohnt sich also zu kämpfen!
Daher verlängern wir den Petitionszeitraum und hoffen unser hoch gestecktes Ziel doch noch zu erreichen. Hier folgt auch wieder unser obligatorischer Aufruf zum Werben von Unterstützern. Wir wissen viele von euch sind engagiert dabei und dafür einen riesigen Dank.
Unterschriftenbögen findet ihr unter dem folgenden Link: goo.gl/W4jHgi
Genug GEZahlt auf Facebook: www.facebook.com/fuenfsindgenug/?fref=photo
Genug gezahlt auf Instagram: www.instagram.com/genug_gez_ahlt/
Viele Grüße,
Euer Genug GEZahlt Team
[LPL]
Neuer Sammlungszeitraum: 6 Monate
26.05.2016, 23:46
Liebe Unterstützer,
wir bedanken uns bei euch für über 4500 Unterschriften.
Wir kommen immer mehr in Fahrt und gewinnen Tag für Tag neue Unterstützer. Unser Petitionsziel rückt jedoch nur langsam näher. Daher rufen wir euch dazu auf, weitere Menschen für unsere gemeinsame Sache zu werben.
Wenn jeder von uns nur eine weitere Person begeistern kann, sind wir Morgen schon um weitere 4500 Unterschriften reicher. Natürlich würden wir uns sehr darüber freuen, wenn ihr auch in eurem Freundeskreis für die Petition mit einer Unterschriftenliste werbt und Unterschriften sammelt. Alle Informationen hierzu findet ihr auch bei openPetition.
Wir waren in den letzten Tagen in der Presse sehr präsent. Wenn ihr auch weiterhin auf dem aktuellsten Stand bleiben möchtet, dann schaut doch mal bei Facebook vorbei:
www.facebook.com/fuenfsindgenug/?ref=ts&fref=ts
Wir möchten uns bei allen Teilnehmern unserer Petition bedanken.
Grüße in das ganze Bundesgebiet, ihr seid klasse!
Eurer genugGEZahlt TEAM
[LPL]
13.05.2016, 02:52
Liebe Unterstützer,
vielen Dank für eure Unterstützung und euren Einsatz für unsere Petition. Neben den ganzen Aktiven, die von Anfang an die Sache unterstützen, haben wir ganz viele aufmunternde Kommentare bekommen. Bitte mach auch bei euren Arbeitskollegen, Freunden, Kommilitonen und Familienmitglieder Werbung.
Online könnt ihr uns auf Facebook www.facebook.com/fuenfsindgenug oder auf www.genug-gez-ahlt.de verfolgen.
Vielen Dank für den ersten Tag,
Euer Genug Gezahlt Team
13.05.2016, 02:02
- Rechtschreibung -
Neuer Titel: Fünf Euro sind genug! Rundfunkbeitrags Rundfunkbeitrag für Haushalte von Studenten und Auszubildenden senken.
13.05.2016, 01:25
-neue Auserarbeitung-
Neuer Titel: Fünf Euro sind genug! Senkung des Rundfunkbeitrags für Haushalte von Studenten und Auszubildenden.
Auszubildenden senken.
Neuer Petitionstext: www.genug-gez-ahlt.de
Worum geht es?
Studenten und Auszubildende sollen in Zukunft monatlich nur noch 5€ monatlich an den Beitragsservice überweisen. Die Beiträge sind insbesondere für einen Rundfunkbeitrag in Höhe von 5 Euro bezahlen. Der aktuelle Beitrag in Höhe von 17, 50 Euro belastet junge Erwachsene die sich in Studium und Ausbildung zu stark. Wir wollen, dass das aufhört. Daher fordern wir einen reduzierten Beitrag. Studenten und Auszubildende verfügen nur über ein geringes Einkommen. Viele von ihnen haben sogar monatlich einen so geringen Betrag zur Verfügung, dass sie unterhalb der Ausbildung oder im Studium befinden ein große Belastung. Dies darf nicht so bleiben Armutsgrenze leben. Wir setzen uns dafür setzen wir uns ein. ein, dass diese finanziell schwache Gruppe entlastet wird. Unterstützen Sie uns mit ihrer Unterschrift.
Was soll erreicht werden?
Der Rundfunkbeitrag soll für Haushalte von Studenten und Azubis Auszubildenden auf 5€ 5 Euro gesenkt werden. Diese Haushalt, die durchschnittlich unter der Armutsgrenze leben, werden überproportional belastet das wollen wir ändern. Es kann ist nicht sein, dass nachvollziehbar, warum ein Student oder Azubi Auszubildender genau so viel Rundfunkbeitrag zahlen muss wie ein festangestellter Arbeitnehmer.
Wie kann gegebenenfalls eine Finanzierung aussehen?
Arbeitnehmer. Im Juni 2016 tagt die Konferenz der Ministerpräsidenten. Dort entscheiden die Ministerpräsidenten über die Höhe des Rundfunkbeitrags. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten empfiehlt (KEF) hat der Ministerpräsidentenkonferenz, welche Ministerpräsidentenkonferenz empfohlen, den Rundfunkbeitrag verantworten, die Senkung des Beitrags von 17,50€ 17,50 auf 17,20€. Die 17,20 Euro zu reduzieren. Das ist blanker Hohn für die Studenten und Auszubildenden, Auszubildenden. Wir fordern die im Jahr mit 210€ fast die Finanzierung eines 13 Monat nur zur Deckung Ministerpräsidentenkonferenz auf, den Rundfunkbeitrag nicht wie geplant von 17,50 auf 17,20 Euro für alle Zahler des Rundfunkbeitrags zu reduzieren. Das ist lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein und hilft niemandem. Stattdessen soll der Rundfunkbeiträge einplanen müssen. Rundfunkbeitrag für Studenten und Auszubildende auf 5 Euro gesenkt werden.
Weitere Infos:
Wie ist es im Moment?
Aktuell muss für Wer kann sich aktuell befreien lassen?
Für jede Wohnung muss ein Betrag von 17,50 € Euro bezahlt werden, unabhängig davon wie viele Menschen zusammen wohnen und ob/wie viele Rundfunkempfangsgeräte vorhanden sind. darin wohnen. Eine Befreiung ist nur in besonderen Fällen (Empfänger möglich. Zum Beispiel für Empfänger von Sozialleistungen/ Sozialleistungen oder für Menschen mit Behinderung) möglich.
Wer kann sich aktuell befreien lassen?
Behinderung. Wer als Student BAföG empfängt empfängt, kann sich vom Rundfunkbeitrag ebenfalls befreien lassen.
Dies lassen. Das gilt allerdings nicht für Stipendiaten, Stipendiaten von Begabtenförderungswerken, die eine (am dem BAföG orientierte) entsprechende Studienförderung durch eine Stipendienstiftung erhalten.
Was erhalten. Auch das ist eine Wohnung überhaupt?
Die Definition einer Wohnung ist im RBStV verankert und gem. §3 RBStV jede ortsfeste, abgeschlossene Raumeinheit. Zwischen der klassischen Wohnung, einer Wohngemeinschaft/ Untervermietung und einem Studentenwohnheim wird nicht unterschieden. Ein Wohnheimzimmer im Studentenwerk gilt als eigene Wohnung, unabhängig davon, ob Küche und Bad geteilt werden. Dadurch entsteht ein Vorteil für Wohngemeinschaften gegenüber Studentenwohnheimen/ Einzelwohnungen. In einer Wohngemeinschaft kann der Beitrag unter allen Bewohnern aufgeteilt werden – in Studentenwohnheimen und bei Einzelwohnungen ist dies nicht möglich.
nachvollziehbar.
Neue Begründung: Pressemitteilung Der Bundesvorsitzender des RCDS Bundesverbands:
Der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) fordert, dass Studenten zukünftig nur einen reduzierten Rundfunkbeitrag von sechs Euro bezahlen müssen. RCDS, Jenovan Krishnan, Bundesvorsitzender des RCDS und Mitglied des CDU-Bundesvorstandes, sagte heute in Berlin: sagt: „Es kann nicht sein, dass Studenten mit Erwerbstätigen gleichgestellt werden und den gleichen Beitrag zahlen müssen.“ Die Mehrheit der Studenten verfüge durchschnittlich im Monat über 864 Euro und liegt damit unterhalb der Armutsgrenze von 987 Euro für Einzelpersonen. „Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bereichern sich so auf Kosten einer finanziell schwachen Gruppe unserer Gesellschaft, während manch einem Intendanten ein höheres Gehalt gezahlt wird als der Bundeskanzlerin.“
Gesellschaft.“ Krishnan appelliert daher an die Vernunft der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF), die Ministerpräsidenten und fordert diese auf, den Ministerpräsidenten die Höhe des Rundfunkbeitrages empfiehlt. Rundfunkbeitrag für Studenten und Auszubildende auf fünf Euro zu beschränken.
Gegenwärtig werden lediglich BAföG-Empfänger vom Rundfunkbeitrag befreit. Hier werden Studenten klar benachteiligt, die sich mit einem Aushilfsjob über Wasser halten oder finanzielle Unterstützung der Eltern erhalten. Es ist nicht zu begründen, warum Studenten, die nicht BAföG-berechtigt sind, den vollen Rundfunkbeitrag zahlen müssen. Wie mehrere Studien gezeigt haben, verfügen Studenten, die kein BAföG beziehen, über kaum mehr Geld als BAföG-Berechtigte.
Das bisherige Beitragssystem hat den Rundfunkanstalten über eine halbe Milliarde Euro mehr eingebracht als geplant. Die KEF wird wohl am Mittwoch vorschlagen, den Beitrag um 30 Cent zu senken. Die Ministerpräsidenten der Länder entscheiden dann Mitte Juni, ob der Rundfunkbeitrag ab 2017 auf 17,20 Euro gesenkt werden soll.
Für dieses Vorgehen hat Krishnan kein Verständnis: „Wer am Existenzminimum lebt, für den ist eine Senkung um 30 Cent im Monat blanker Hohn.“ Gerade in Zeiten, in denen Lebenshaltungskosten und insbesondere Mieten für Studenten stetig steigen, belaste der Rundfunkbeitrag die Studenten stark. Es sei daher menschlich geboten, den Rundfunkbeitrag in einem ersten Schritt für Studenten auf sechs Euro zu reduzieren.
„Durch die Forderung des RCDS wird der Weg für mehr Beitragsgerechtigkeit in Deutschland geebnet.“, sagte Krishnan. Auch die Zahlungsbereitschaft der jungen Bevölkerung könne so ansteigen.
www.genug-gez-ahlt.de
Im Namen aller Unterzeichner/innen.
Berlin, 09.05.2016
11.05.2016, 16:48
-detailliertere Ausarbeitung-
Neuer Petitionstext: www.genug-gez-ahlt.de
Worum geht es?
Studenten und Auszubildende sollen in Zukunft nur noch 5€ monatlich an den Beitragsservice überweisen. Die Beiträge sind insbesondere für junge Erwachsene die sich in der Ausbildung oder im Studium befinden ein große Belastung. Dies darf nicht so bleiben dafür setzen wir uns ein. Unterstützen Sie uns mit ihrer Unterschrift.
Was soll erreicht werden?
Der Ring Christlich-Demokratischer Rundfunkbeitrag soll für Haushalte von Studenten (RCDS) fordert, dass Studenten zukünftig nur einen reduzierten Rundfunkbeitrag von sechs Euro bezahlen müssen. Jenovan Krishnan, Bundesvorsitzender des RCDS und Mitglied des CDU-Bundesvorstandes, sagte heute in Berlin: „Es Azubis auf 5€ gesenkt werden. Diese Haushalt, die durchschnittlich unter der Armutsgrenze leben, werden überproportional belastet das wollen wir ändern. Es kann nicht sein, dass Studenten mit Erwerbstätigen gleichgestellt werden und den gleichen Beitrag ein Student oder Azubi genau so viel zahlen müssen.“ muss wie ein festangestellter Arbeitnehmer.
Wie kann gegebenenfalls eine Finanzierung aussehen?
Die Mehrheit der Studenten verfüge durchschnittlich im Monat über 864 Euro und liegt damit unterhalb der Armutsgrenze von 987 Euro für Einzelpersonen. „Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bereichern sich so auf Kosten einer finanziell schwachen Gruppe unserer Gesellschaft, während manch einem Intendanten ein höheres Gehalt gezahlt wird als der Bundeskanzlerin.“
Krishnan appelliert daher an die Vernunft der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF), der Rundfunkanstalten empfiehlt der Ministerpräsidentenkonferenz, welche den Rundfunkbeitrag verantworten, die den Ministerpräsidenten Senkung des Beitrags von 17,50€ auf 17,20€. Die ist blanker Hohn für die Höhe des Rundfunkbeitrages empfiehlt. Gegenwärtig werden lediglich BAföG-Empfänger Studenten und Auszubildenden, die im Jahr mit 210€ fast die Finanzierung eines 13 Monat nur zur Deckung der Rundfunkbeiträge einplanen müssen.
Weitere Infos:
Wie ist es im Moment?
Aktuell muss für jede Wohnung ein Betrag von 17,50 € bezahlt werden, unabhängig davon wie viele Menschen zusammen wohnen und ob/wie viele Rundfunkempfangsgeräte vorhanden sind. Eine Befreiung ist nur in besonderen Fällen (Empfänger von Sozialleistungen/ Menschen mit Behinderung) möglich.
Wer kann sich aktuell befreien lassen?
Wer als Student BAföG empfängt kann sich vom Rundfunkbeitrag befreit. Hier werden Studenten klar benachteiligt, befreien lassen.
Dies gilt nicht für Stipendiaten, die sich mit einem Aushilfsjob über Wasser halten oder finanzielle Unterstützung der Eltern erhalten. Es ist nicht zu begründen, warum Studenten, die nicht BAföG-berechtigt sind, den vollen Rundfunkbeitrag zahlen müssen. Wie mehrere Studien gezeigt haben, verfügen Studenten, die kein eine (am BAföG beziehen, über kaum mehr Geld als BAföG-Berechtigte.
Das bisherige Beitragssystem hat den Rundfunkanstalten über orientierte) Studienförderung durch eine halbe Milliarde Euro mehr eingebracht als geplant. Die KEF wird wohl am Mittwoch vorschlagen, den Beitrag um 30 Cent zu senken. Die Ministerpräsidenten der Länder entscheiden dann Mitte Juni, ob der Rundfunkbeitrag ab 2017 auf 17,20 Euro gesenkt werden soll.
Für dieses Vorgehen hat Krishnan kein Verständnis: „Wer am Existenzminimum lebt, für den Stipendienstiftung erhalten.
Was ist eine Senkung um 30 Cent Wohnung überhaupt?
Die Definition einer Wohnung ist im Monat blanker Hohn.“ Gerade RBStV verankert und gem. §3 RBStV jede ortsfeste, abgeschlossene Raumeinheit. Zwischen der klassischen Wohnung, einer Wohngemeinschaft/ Untervermietung und einem Studentenwohnheim wird nicht unterschieden. Ein Wohnheimzimmer im Studentenwerk gilt als eigene Wohnung, unabhängig davon, ob Küche und Bad geteilt werden. Dadurch entsteht ein Vorteil für Wohngemeinschaften gegenüber Studentenwohnheimen/ Einzelwohnungen. In einer Wohngemeinschaft kann der Beitrag unter allen Bewohnern aufgeteilt werden – in Zeiten, in denen Lebenshaltungskosten Studentenwohnheimen und insbesondere Mieten für Studenten stetig steigen, belaste der Rundfunkbeitrag die Studenten stark. Es sei daher menschlich geboten, den Rundfunkbeitrag in einem ersten Schritt für Studenten auf sechs Euro zu reduzieren.
„Durch die Forderung des RCDS wird der Weg für mehr Beitragsgerechtigkeit in Deutschland geebnet.“, sagte Krishnan. Auch die Zahlungsbereitschaft der jungen Bevölkerung könne so ansteigen.
www.genug-gez-ahlt.de
bei Einzelwohnungen ist dies nicht möglich.
Neue Begründung: -in Bearbeitung-
Pressemitteilung des RCDS Bundesverbands:
Der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) fordert, dass Studenten zukünftig nur einen reduzierten Rundfunkbeitrag von sechs Euro bezahlen müssen. Jenovan Krishnan, Bundesvorsitzender des RCDS und Mitglied des CDU-Bundesvorstandes, sagte heute in Berlin: „Es kann nicht sein, dass Studenten mit Erwerbstätigen gleichgestellt werden und den gleichen Beitrag zahlen müssen.“ Die Mehrheit der Studenten verfüge durchschnittlich im Monat über 864 Euro und liegt damit unterhalb der Armutsgrenze von 987 Euro für Einzelpersonen. „Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bereichern sich so auf Kosten einer finanziell schwachen Gruppe unserer Gesellschaft, während manch einem Intendanten ein höheres Gehalt gezahlt wird als der Bundeskanzlerin.“
Krishnan appelliert daher an die Vernunft der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF), die den Ministerpräsidenten die Höhe des Rundfunkbeitrages empfiehlt. Gegenwärtig werden lediglich BAföG-Empfänger vom Rundfunkbeitrag befreit. Hier werden Studenten klar benachteiligt, die sich mit einem Aushilfsjob über Wasser halten oder finanzielle Unterstützung der Eltern erhalten. Es ist nicht zu begründen, warum Studenten, die nicht BAföG-berechtigt sind, den vollen Rundfunkbeitrag zahlen müssen. Wie mehrere Studien gezeigt haben, verfügen Studenten, die kein BAföG beziehen, über kaum mehr Geld als BAföG-Berechtigte.
Das bisherige Beitragssystem hat den Rundfunkanstalten über eine halbe Milliarde Euro mehr eingebracht als geplant. Die KEF wird wohl am Mittwoch vorschlagen, den Beitrag um 30 Cent zu senken. Die Ministerpräsidenten der Länder entscheiden dann Mitte Juni, ob der Rundfunkbeitrag ab 2017 auf 17,20 Euro gesenkt werden soll.
Für dieses Vorgehen hat Krishnan kein Verständnis: „Wer am Existenzminimum lebt, für den ist eine Senkung um 30 Cent im Monat blanker Hohn.“ Gerade in Zeiten, in denen Lebenshaltungskosten und insbesondere Mieten für Studenten stetig steigen, belaste der Rundfunkbeitrag die Studenten stark. Es sei daher menschlich geboten, den Rundfunkbeitrag in einem ersten Schritt für Studenten auf sechs Euro zu reduzieren.
„Durch die Forderung des RCDS wird der Weg für mehr Beitragsgerechtigkeit in Deutschland geebnet.“, sagte Krishnan. Auch die Zahlungsbereitschaft der jungen Bevölkerung könne so ansteigen.
www.genug-gez-ahlt.de