‚Frankfurter Erklärung‘: Rechte und Respekt für Sexarbeiter/innen!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesregierung

1.163 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1.163 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

09.06.2013, 17:05

Aktualisierung vor dem Hintergrund des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP "Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten" (Drucksache 17/13706 vom 04.06.2013) sowie der Bundestagsdebatte dazu vom 06.06.2013 (Deutscher Bundestag, 17. Wahlperiode - 243. Sitzung)
Neue Begründung: AB HIER: NICHT TEIL DER ERKLÄRUNG

Hintergrundinformationen*

Verschiedene Initiativen forderten in Spätestens seit den letzten Jahren eine Neuregelung des Prostitutionsrechts. Das Prostitutionsrecht war zuletzt mit dem Prostitutionsgesetz (ProstG) vom 1.1.2002 (vgl. mcaf.ee/4yx8n) unter Beschlüssen der rot-grünen Bundesregierung wesentlich geändert worden. Verschiedene Gesetzesinitiativen, Gruppierungen oder Institutionen forderten seither eine stärkere Kontrolle Innenministerkonferenz von 2010 und der Prostitution.
Dazu gehören v.a. Folgende:

- der vom Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des ProstG (Bundestagsdrucksache 16/4146, vgl. mcaf.ee/r1ef6), der 2007 von der konservativen Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend der Bundesregierung vorgelegt wurde,

- der Bundesrat auf Antrag des Landes Baden-Württemberg (Bundesrats-Drucksache 314/10 "Stärkere Bundesrats-Entschließung „"Stärkere Reglementierung des Betriebs von Prostitutionsstätten", vgl. mcaf.ee/qdjeg) Prostitutionsstätten" vom Februar 2011 findet im Jahr 2010,

- öffentlichen Raum eine unglaubliche Stimmungsmache gegen Sexarbeiter/innen in der Prostitution statt. „Armuts-„ und „Zwangsprostitution“, „organisierte Kriminalität“ und „Menschenhandel“ – kein Klischee und kein Vorurteil wird ausgelassen, um unter dem Vorwand des „Schutzes der Prostituierten“ deren Rechte massiv zu beschneiden. Tatort und Talkshows, SPIEGEL und Springer-Presse – alle machen mit, wenn es um die Innenministerkonferenz (Beschlussfassung der 191. Sitzung; vgl. mcaf.ee/fzvsh) im Jahr 2010,

- der Stadtstaat Bremen (Drucksache der Bremer Bürgerschaft 18/517; Entwurf eines „Bremischen Prostitutionsstättengesetzes“, vgl. mcaf.ee/ehq9k) im März 2013.

Der Wahlkampf zur Bundestagswahl 2013 und die dann gewählte Bundesregierung werden das Thema angesichts der großen Zahl der bisherigen Initiativen vermutlich aufgreifen.

Doch die (Gesetztes-)Initiativen sind nicht unumstritten. Einige Vereine (vgl. z.B. mcaf.ee/cfw89; mcaf.ee/4uzf3) und Wissenschaftler_innen (vgl. z.B. mcaf.ee/a7tsj) kritisieren als vorrangige Zielstellung: Ausweitung der Rechte der Ordnungsbehörden statt der Rechte der Sexarbeiter_innen.
Einige Sexarbeiter_innen fordern Arbeitsrechte und Gleichstellung mit anderen Berufen (vgl. z.B. mcaf.ee/y3vo5).
von Alice Schwarzer geforderte „Ächtung“ von Prostitution geht.

___ Immer mehr nähern wir uns dem Punkt, an dem die mediale Stimmungsmache in den Abbau der Rechte von Sexarbeiter/innen mündet. Den Anfang macht gegenwärtig die in ihren letzten Zügen liegende CDU/CSU/FDP-Bundesregierung, die am 04.06.2013 eine neues Prostitutionsüberwachungsgesetz (Drucksache 17/13706) vorgelegt hat. Unter dem Vorwand, die Unzulänglichkeiten des Prostitutionsgesetzes von 2001 zu beseitigen, geht es in Wirklichkeit um die Abwicklung jeglicher Legalisierung von Prostitution. Die Bundestagsaussprache zu diesem Gesetzentwurf (243. Sitzung, 6. 6.2013) ließ daran keinen Zweifel aufkommen. Die Existenz „selbstbestimmter Sexarbeiterinnen“ wurde dort von Herrn MdB Uhl (CDU), als „Schwachsinn“ bezeichnet, den er sich nicht mehr anhören mag. Entgegen aller wissenschaftlich belegten Tatsachen wird dort erklärt: „Wir müssen diesem verbrecherischen Milieu ein Ende machen. Diese Form der organisierten Kriminalität existiert in Deutschland in einem Ausmaß wie in keinem anderen europäischen Land.“ (243. Sitzung, S. 30800)
*Diese Hintergrundinformationen sind
Die Realität durchgängig sinkender Kriminalitätszahlen im Rotlichtbereich sowie im Bereich „Menschenhandel“, wissenschaftliche Untersuchungen im Auftrag des BKA, die eine marginale Existenz von so genannter „organisierter Kriminalität“ im Prostitutionsgewerbe belegen, werden ebenso ignoriert wie die Tatsache der Selbstorganisation von Sexarbeiter/innen. Was nicht ins eigene Weltbild passt, wird ausgeblendet um eine Rechtfertigung zu haben, dass man gegen die Betroffenen und über ihre Köpfe hinweg Gesetze beschließt, die nur eins belegen: die völlig abgehobene Parallelwelt, in der die Verfasser derartiger Gesetze offenbar beheimatet sind.

Die Befürworter verschärfter Prostitutionsgesetze glauben, sich auf Vertreter von Polizei und Staatsanwaltschaften stützen zu können. Zu Unrecht. In der 2007 von der Bundesregierung veröffentlichten Evaluation des Prostitutionsgesetzes haben diese Berufsgruppen nachweislich kein Votum für eine zusätzliche „gewerberechtliche Überwachung“ der Prostitution abgegeben. Die Rede von einem angeblich rechts- und regelungsfreien Raum, in dem Prostitution sich zutragen soll, ist eine interessierte Fiktion, die sich schon angesichts des bestehenden engmaschigen straf- und ordnungsrechtlichen Überwachungsinstrumentariums gegenüber Prostitution und ständiger Razzien und „Routinekontrollen“ in heiße Luft auflöst. (vgl. www.donacarmen.de/wp-content/uploads/2013/06/PM-10-Erkl%C3%A4rung-Bundestag1.pdf)

Wenn gar nichts mehr hilft, flüchtet man ins so genannte „Dunkelfeld“: Angeblich gibt es Hunderttausende „Zwangsprostituierte“ in Deutschland und Europa. Auch dies ist eine Fiktion. Denn Fakt ist: „Eine konkrete Dunkelfeldstudie wurde jedoch bis heute nicht erstellt“, so die Antwort des Bundesinnenministeriums am 22. 02. 2013 auf eine Anfrage des Abgeordneten Beck (Antwort auf BT-Drucksache 17/12291, S. 3).

Unbestreitbar: Das Prostitutionsgesetz hat nicht alle Fragen gelöst. Unbestreitbar gibt es Regelungsbedarf. Aber es kann nur um eine Regelung auf Augenhöhe – mit und nicht gegen die Betroffenen im Prostitutionsgewerbe gehen.

Sexarbeiter/innen in der Prostitution brauchen keinen Rückschritt in Zeiten rechtlicher Diskriminierung und Kriminalisierung. Sie brauchen keine halbherzige, sondern eine vollständige Legalisierung. Sie brauchen Rechte und die Parteinahme einer aufgeklärten und liberalen Öffentlichkeit, die sich nicht länger ein X für ein U vormachen lässt: „Schutz“ darf nicht gegen „Rechte“ ausgespielt werden, Probleme der Migration nicht auf Kosten der Rechte von Sexarbeiter/innen verhandelt werden.

Die geplanten Verschärfungen der Prostitutionsgesetzgebung zielen auf eine schrittweise Abschaffung von Prostitution. Sie nehmen Züge eines religiös motivierten Kreuzzugs an, wenn ein CDU-Vertreter im Bundestag dabei mit dem Begründer der Heilsarmee bekennt: „...solange es eine Seele gibt, in der das Bild Licht Gottes noch nicht Teil der 'Frankfurter Erklärung', sondern wurden redaktionell hinzugefügt, um den Formatvorgaben von Open Petition zu entsprechen. scheint – will ich kämpfen“. (243. Sitzung Bundestag, 6. 6. 2013, S. 30803)

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