22.05.2019, 04:27
Pet 2-19-15-2211-004375 Forschung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 04.04.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Deutsche Bundestag möge Geld für die Erforschung der "Histamin Intoleranz"
bereitstellen.
Zur Begründung wird vorgetragen, viele Betroffene erfahren tagtäglich einen sehr
schwierigen Umgang mit den Nahrungsmitteln, die ihre Lebensqualität um ein
vielfaches beeinträchtigen und somit nicht nur ihr Wohlbefinden massiv stören,
sondern auch berufliche Beeinträchtigungen mit sich bringen. Dabei geht es nicht nur
um Wohlbefinden im einzelnen, sondern um massive gesundheitliche Störungen bis
hin zum anaphylaktischen Schock.
Zu den Einzelheiten des Vortrags der Petentin wird auf die von ihr eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 112 Mitzeichnungen sowie 33
Diskussionsbeiträge ein.
Das Ergebnis der parlamentarsichen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wie folgt dar:
Histamin-Intoleranz ist eine Lebensmittelunverträglichkeit, von der viele Menschen in
unterschiedlichem Schweregrad betroffen sind. Lebensmittel - insbesondere Fisch,
Käse und Rotwein - können in stark unterschiedlicher Höhe einen Histamin-Gehalt
aufweisen. Bei Verzehr von Lebensmitteln mit erhöhtem Histamin-Gehalt kann es bei
Menschen, die an einer Histamin-Intoleranz leiden, zu Unverträglichkeitsreaktionen
kommen.
Das BMBF trägt im Zuge der Projektförderung zur Intensivierung der Erforschung
von Histamin-Intoleranz bei. Um den Betroffenen mit dieser Unverträglichkeit den
alltäglichen Umgang mit Lebensmitteln zu erleichtern, sind seit 2011 rund
650.000 Euro Fördermittel für die Entwicklung eines Schnelltests zur Feststellung
des Histamingehalts in Lebensmitteln investiert worden.
Eine Forschungsgruppe am Naturwissenschaftlichen und Medizinischen Institut an
der Universität Tübingen (NMI Tübingen) hat mit den bereitgestellten Mitteln einen
Prototyp für den Test entwickelt. Bei Anwender-Versuchen zeigte sich jedoch, dass
die Bedienung des Geräts noch vereinfacht werden muss. Es wird an einem neuen
Design für das Testgerät gearbeitet. Die neu gegründete Firma ELEFA Bioscience
hofft, damit den Histamin-Test zur Marktreife führen zu können.
Das BMBF fördert darüber hinaus im Rahmen des
Gesundheitsforschungsprogramms weitere umfangreiche Forschung zu Ernährung
und Prävention ernährungsbedingter und weiterer Erkrankungen. Innerhalb dieser
Förderschwerpunkte wären einige Forschungsansätze grundsätzlich auch zur
Histamin-Intoleranz denkbar. Eine Förderung durch das BMBF ist dabei an ein
festgelegtes Verfahren gebunden. Die Basis hierfür stellen thematisch eingegrenzte,
öffentliche Bekanntmachungen dar, auf die sich Forschende mit Projektanträgen
bewerben können. Derzeit sind innerhalb des Rahmenprogramms
Gesundheitsforschung keine einschlägigen Bekanntmachungen zu
Lebensmittelunverträglichkeiten offen. Für zukünftige Projekte zur weiteren
Erforschung der Histamin-Intoleranz kämen prinzipiell jedoch auch die regelmäßig
ausgeschriebenen Bekanntmachungen des BMBF zur Förderung klinischer Studien
mit hoher Relevanz für die Patientenversorgung infrage. Hierbei gilt, dass die in den
Förderbekanntmachungen dargelegten Fördervoraussetzungen jeweils erfüllt sein
müssen und alle Anträge im Wettbewerb zu Projektvorschlägen auch aus anderen
Themenbereichen stehen.
Neben dem BMBF bieten weitere nationale und internationale Förderer
Unterstützungsmöglichkeiten für Forschung zu Lebensmittelunverträglichkeiten an.
Im Grundlagenbereich sind dies beispielsweise die Deutsche
Forschungsgemeinschaft (DFG) oder der Europäische Forschungsrat (ERC).
Zudem werden mit der Petition Fehldiagnosen und Fehlbehandlungen in dem
Bereich angesprochen.
Ärztinnen und Ärzte haben ihre Patientinnen und Patienten nach pflichtgemäßen
Ermessen, unter Beachtung der ärztlichen Sorgfaltspflichten, nach dem allgemein
anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse und unter Beachtung des
Patientenwillens zu behandeln. Die Aufsicht über die Berufsausübung der Ärztinnen
und Ärzte liegt bei den Landesärztekammern, die ihrerseits der Rechtsaufsicht der
obersten Landesgesundheitsbehörde unterstehen.
Um die Behandlung der Ärztinnen und Ärzte auf der Basis des besten verfügbaren
Wissens zu unterstützen, entwickeln die medizinischen Fachgesellschaften so
genannte Leitlinien. Diese stellen dar, wie in der Regel die Behandlung
durchzuführen ist, von denen aber auch in begründeten Fällen abgewichen werden
kann oder sogar muss. Der größte Teil der Fachgesellschaften ist in der AWMF, der
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V.,
zusammengeschlossen, die u. a. die Leitlinienentwicklung koordiniert. Über die
Homepage der AWMF ist eine Leitlinie zu dem "Vorgehen bei Verdacht auf
Unverträglichkeit gegenüber oral aufgenommenem Histamin" verfügbar
(www.awmf.org).
Soweit angeregt wird, Histamin-Intoleranz bzw. Lebensmittel-Intoleranzen, zu denen
auch die Fructose-, Lactose- oder Gluten-Unverträglichkeiten gezählt werden,
verstärkt bei der medizinischen Ausbildung zu berücksichtigen, sind entsprechende
Forderungen an die medizinischen Fakultäten zu richten. Die ärztliche Ausbildung
zielt auf die Vermittlung umfassender Kompetenzen zur Ausübung des ärztlichen
Berufs ab. Sie umfasst daher die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und
Fertigkeiten zur Feststellung der unterschiedlichsten Krankheitsbilder sowie ihrer
Behandlung bei Patientinnen und Patienten aller Altersgruppen. Indes regelt der
Bund mit der Approbationsordnung für Ärzte nur die Mindestanforderungen an die
Ausbildung und lässt den Hochschulen Spielräume zur konkreten Ausgestaltung der
Ausbildungen. Inhaltliche Spezifizierungen dieser allgemeinen Vorgaben erfolgen
über die Curricula der Hochschulen. Eine gewisse Standardisierung der
Ausgestaltung der ärztlichen Ausbildung an den verschiedenen medizinischen
Fakultäten wird durch den Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin
(NKLM) erreicht, der 2015 vom Medizinischen Fakultätentag verabschiedet wurde. Er
sieht in unterschiedlichen Zusammenhängen Lernziele zu
Nahrungsunverträglichkeiten vor.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.
Begründung (PDF)