Erfolg

Förderungsmaßnahmen für Forschungsvorhaben - Förderung der Sozialpsychiatrieforschung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
196 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde entsprochen

196 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2009
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

08.06.2017, 13:14

Wolfgang David

Förderungsmaßnahmen für
Forschungsvorhaben

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.04.2011 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen im Wesentlichen
entsprochen worden ist.

Begründung

Der Petent begehrt eine stärkere Förderung der Sozialpsychiatrieforschung.

Zur Begründung wird im Wesentlichen ausgeführt, dass für die Ursachenforschung
der schweren psychiatrischen Erkrankungen "kaum Gelder" ausgegeben werden.

Darüber hinaus fordert der Petent die Initiierung von Forschung bezüglich des
Zusammenhangs zwischen schweren Verbrechen (Sexualverbrechen, Stalking) und
deren möglichen Folgen wie Traumata und Schizophrenie. Die Ergebnisse der
Forschung sollen zudem in Strafverfahren juristisch verwertbar sein.

Wegen des weiteren Vortrags des Petenten wird auf den Inhalt der Petitionsakte
verwiesen.

Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
Abschlusstermin der Mitzeichnungsfrist die Unterstützung von 196 Mitzeichnern fand
und zu 24 Diskussionsbeiträgen geführt hat.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Berücksichtigung der
zu diesem Verfahren eingeholten Stellungnahme des Bundesministeriums für
Gesundheit (BMG), die in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Bildung und
Forschung (BMBF) erfolgte, wie folgt darstellen:

Soweit der Petent die stärkere Förderung der Sozialpsychiatrieforschung begehrt, ist
es
dem Petitionsausschuss
ein
Anliegen
darauf
hinzuweisen,
dass
sozialpsychiatrisch geprägte Hypothesen oder Therapieverfahren zusammen mit den
psychodynamischen
Fragestellungen
oder
medikamentösen
Verfahren
gleichberechtigte Bestandteile der psychiatrischen Forschung sind. Die Erforschung
psychischer Erkrankungen insgesamt gehört bereits heute zu den Schwerpunkten
gesundheitsbezogener
Förderung
des
BMBF
und
anderer
öffentlicher
Forschungsförderer, wie beispielsweise der von Bund und Ländern gemeinsam
finanzierten Deutschen Forschungsgemeinschaft
(DFG). Die
psychiatrische
Ursachenforschung hat in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht und neue
Forschungsmethoden entwickelt, beispielsweise die funktionelle Bildgebung oder die
funktionelle Humangenom- und Postgenomforschung. Eine Steuerung hin zu
bestimmten Forschungsfeldern oder -anliegen ist dabei jedoch nicht möglich.

Soweit die Petition das Anliegen hat, Forschung zum Zusammenhang zwischen
Verbrechen und deren möglichen Folgen einzuleiten, möchte der Ausschuss auf die
Darlegung des BMBF hinweisen. Dort wird ausgeführt, dass zu dieser Fragestellung
seit langem geforscht wird und umweltbedingte Einflüsse unter anderem als Ursache
für Psychosen anerkannt werden. Es wird angeführt, dass bundesweite
Forschungsnetze zur Schizophrenie, Depression und Psychotherapie seit 1999
gefördert werden (eingesetzte Fördermittel von insgesamt etwa 55 Millionen Euro)
und in diesen auch Ursachen und Therapieoptionen psychischer Störungen erforscht
werden. Demnach steht nach Überzeugung des Petitionsausschusses fest, dass auf
dem Gebiet der Psychiatrie bereits umfangreich Forschung betrieben wird, die
zudem vom Bund angemessen finanziell unterstützt wird. Dem Anliegen des
Petenten wird daher bereits gegenwärtig Rechnung getragen.

Sofern die juristische Verwertbarkeit von Forschungsergebnissen gefordert wird, ist
darauf hinzuweisen, dass es ihrem Wesen nach nicht generische Aufgabe der
Forschung ist, gerichtsverwertbare Ergebnisse zu schaffen. Die wissenschaftlichen
Zusammenhänge in einem Gerichtsverfahren aufzuzeigen ist
im Einzelfall die
Aufgabe von Sachverständigen oder Gutachtern.

Nach den vorangegangenen Ausführungen empfiehlt der Petitionsausschuss, das
Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen der Petition bereits im
Wesentlichen entsprochen worden ist.


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