Region: Hessen
Familie

Familie Ben Attia/Mayel soll bleiben

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag

4.580 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

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Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

05.12.2013, 15:35

Name der zuständigen Person beim Internationalen Office
Neue Begründung: Sehr geehrte Damen und Herren,

wir wenden uns an Sie in großer Sorge um unsere Mitbürger, die Familie Ben Attia/Mayel aus Tunesien. Nun soll die Familie Deutschland verlassen. Die Familie hat in Tunesien keine schulische und soziale Perspektive.

Wir bitten Sie deshalb eindringlich, das Wohl der Familie als entscheidenden Grundsatz zu berücksichtigen und der Familie ein Bleiberecht aus humanitären Gründen zu gewähren.
Die Familie wird nun aufgrund von falscher Bearbeitung aller Anträge/Unterlagen und Oberflächlichkeit in der Bearbeitung abgeschoben. Mittlerweile ist die Familie ausreisepflichtig und soll lt. Ihrem Anwalt bis zum 23.12.2013 Widerspruch einlegen oder am 04.01.2014 nach Tunesien ausreisen.

Im April 2003 sind Frau Scheima Ben Attia und Herr Zied Mayel beide unabhängig voneinander zum studieren nach Bremen gekommen. Herr Zied Mayel studierte zu diesem Zeitpunkt Informatik und Frau Scheima Ben Attia Wirtschaftswissenschaften. Die Bedingungen für das Studieren in Deutschland besagt, dass eine finanzielle Unterstützung durch die Familie des/der Studenten erfolgen muss. Zusätzlich besteht die Auflage, dass man während des Studiums nur 3 Monate im Jahr arbeiten darf.

Als das Paar sich kennenlernte und gegen den Willen seiner Eltern heiratete, stellte der Vater die finanzielle Unterstützung für seinen Sohn ein. Daraufhin suchte sich Herr Zied Mayel eine Arbeitsstelle. Diese fand er in Mühltal bei Darmstadt. Er war dort als Softwareentwickler in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis tätig. Schon zu diesem Zeitpunkt wurden dem Paar behördliche Steine in den Weg gelegt. Herr Zied Mayel stellte einen Antrag an die Ausländerbehörde Bremen für den Aufenthaltswechsel von Bremen nach Darmstadt. Die ursprüngliche Aufenthaltsgenehmigung war nur für das Studium wirksam. Die Bearbeitungsdauer des Antrages betrug 11 Monate und wurde abgelehnt mit der Begründung, dass sein Arbeitgeber nicht mitgewirkt hätte. Diese Begründung ist falsch. Sein Arbeitgeber wirkte mit und attestierte Herrn Mayel unter anderem die tragende Funktion im Unternehmen.

In Absprache mit Frau Färber Kreft vom International Office der Uni Frankfurt und der Ausländerbehörde Darmstadt/Dieburg wechselte Frau Ben Attia ihr Studienfach auf Erziehungswissenschaft beim Umzug ins Rhein-Main-Gebiet. Davon will die Ausländerbehörde nun nichts mehr wissen. Die Behörde behauptet, Frau Ben Attia habe ohne Zustimmung der Ausländerbehörde ihren Aufenthalt gewechselt.

Das Paar lebt inzwischen mit drei Kindern (Schahed Mayel, 6 Jahre; Mayer Mayel, 3 Jahre und Nela, 3 Monate) die alle in Deutschland geboren sind, in Mühltal. Die Familie ist in Mühltal bestens integriert. Die älteste Tochter Schahed spricht die deutsche Sprache flüssig und besucht an der Pfaffenbergschule in Mühltal einen Vorlaufkurs, um grammatikalische Feinheiten auszugleichen. Schaheds Eltern engagieren sich in hohem Maße für die schulische Ausbildung ihrer ältesten Tochter und sind jederzeit bereit zur Mitarbeit. Schahed ist zudem für das Schuljahr 2013/2014 bereits an der Schule angemeldet. Mayer besucht in den ortsansässigen Kindergarten. Sie ist in ihrer Kindergartengruppe gut integriert und hat Freunde, mit denen sie spielt.

Der ehemalige Arbeitgeber von Herrn Zied Mayel würde ihn gerne als Softwareentwickler einstellen. Doch dies wurde von der Arbeitsagentur abgelehnt. Ebenfalls lehnte die Ausländerbehörde aufgrund eines nicht abgeschlossenen Studiums ab. Herr Zied Mayel würde sehr gerne sein Studium, das noch wenige Semester andauert, abschließen. Zusätzlich besucht er eine Abendschule, damit er das Studium beenden kann.

Wir bitten Sie für diese Familie um Unterstützung.


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