15.11.2022, 11:53
Die Begründung wurde ergänzt und Quellen aus den Medien Kölner Stadtanzeiger, FAZ, Rheinische Post und
Honnef heute ergänzt
Neue Begründung:
- Es darf keinerlei arbeitsrechtliche Sanktion gegen Frau Dahm geben. Zueginnen und Wistleblower müssen durch die Öffentlichkeit vor unverhältnismäßigen Massnahmen geschützt werden.
- Auch sollte der Erzbischof sein Amt ruhen lassen, wenn es staatsantwaltschaftliche Ermittllungen wegen des Anfangsverdachtes einer falschen eidesstattlichen Versicherung gegen ihn eingeleitet worden sind.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 26