12.10.2018, 02:11
Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
22.10.2014, 20:11
Die Problematik der Einstellung in der MKG-Abteilung des Uniklinikums Münster ohne den Nachweis spezifischer zahnmedizinischer Kurse steht nicht in direktem Zusammenhang mit der Problematik der Anerkennung von Leistungsnachweisen seitens der Universität.
Neuer Petitionstext: Die Ausbildung zum Mund-,Kiefer- und Gesichtschirurgen (MKG-Chirurgen) erfordert die Absolvierung eines medizinischen und zahnmedizinischen Studiums. Nach dem erfolgreichen Abschluss dieser beiden Studiengänge erfolgt eine Facharztausbildung von fünf Jahren Dauer.
In weiten Teilen sind die Inhalte des "vorklinischen" Abschnittes der Studiengänge Medizin und Zahnmedizin dabei identisch. Daher werden normalerweise Studienleistungen des zuerst absolvierten Studienganges auf das zweite Studium angerechnet. Hierfür ist das Landesprüfungsamt (LPA) zuständig, was dem Studierenden dann einen „Anrechnungsbescheid“ ausstellt. Mit diesem Anrechnungsbescheid kann sich der Studierende dann in das entsprechende Fachsemester hochstufen lassen. Das noch zu absolvierende Studium wird so entsprechend verkürzt.
Dies ist leider an der Universität Münster nicht der Fall!
An der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster ist es aufgrund einer extrem harten Auslegung des Kapazitätsrechts so gut wie unmöglich, dass eine Hochstufung in das entsprechende Fachsemester zustande kommt. Hierfür ist eine „Klageangst“, also eine Angst vor Einklägern in einen der beiden Studiengänge, die man seitens der Uni auf jeden Fall vermeiden möchte, verantwortlich.
So ist es in den vergangenen Jahren nur ganz vereinzelt, gar zufällig, zu Hochstufungen gekommen, sodass von einer
SYSTEMATISCHEN BENACHTEILIGUNG EINER GESAMTEN FACHARZTRICHTUNG
gesprochen werden kann.
Da die Betroffenen von der Stiftung hochschulstart.de (ehem. ZVS) aber generell für ihr Zweitstudium nur einen Studienplatz für das 1. Fachsemester erhalten, sind sie in Münster dazu verdammt, drei Semester lang keine einzige Veranstaltung in ihrem Stundenplan zu haben. Und das bei einer IM IDEALFALL SCHON 15 JAHRE DAUERNDEN AUSBILDUNG!
Absurd wird die Lage der Betroffenen dadurch, dass sich die MKG-Klinik der Uniklinik Münster weigert, Ärzte, die MKG-Chirurg werden wollen, einzustellen (was auf die spätere Facharztausbildung anrechenbar wäre), bevor diese die ersten spezifischen Kurse des Zahnmedizinstudiums besucht haben.
SOMIT IST EINE AUSBILDUNG ZUM MKG-CHIRURGEN IN MÜNSTER DERZEIT UNMÖGLICH, OBWOHL WEITER STUDIENPLÄTZE FÜR GENAU DIESE AUSBILDUNG IN MÜNSTER VERGEBEN WERDEN!!!
Konkret liegt aktuell in Münster ein Fall vor, bei dem ein Student nach absolviertem Humanmedizinstudium und Erhalt eines Zweitstudienplatzes in Zahnmedizin nicht hochgestuft wird, obwohl er ein entsprechendes Gutachten des Landesprüfungsamtes Düsseldorf vorliegen hat, welches ihm die Anerkennung von Studienleistungen bestätigt und eine Hochstufung um 3 Fachsemester vorsieht.
Unserer Meinung nach muss das geändert werden!
WAS WIR FORDERN:
Da die Stiftung hochschulstart.de Zweitstudienplätze für genau die Ausbildung zum MKG-Chirurgen vergibt, sind die Universität, die medizinische Fakultät und das Uniklinikum verpflichtet, ein Konzept für die Ausbildung von MKG-Chirurgen zu erarbeiten!
Wir fordern, dass ein Konzept erarbeitet wird, bei dem die Betroffenen während ihrer langen Ausbildung keine Zeit durch Stillstand verlieren.
Dies kann dadurch gewährleistet werden, dass entweder ein Konzept zur Ermöglichung zum systematischen Hochstufen von Betroffenen vorgestellt wird, oder, dass in den betroffenen Fächern die Fachsemesterbindung aufgehoben wird. Durch eine solche Regelung könnten die Betroffenen die Kurse besuchen, die ihnen zum erfolgreichen Abschluss ihres Zweitstudiums noch fehlen, unabhängig in welchem Fachsemester sie sich befinden.
Diese Forderungen sollen auch rückwirkend für den aktuell in Münster vorliegenden Fall gelten.
Nur so können die Ausbildungsbedingungen der ohnehin mühsamen Ausbildung zum MKG-Chirurgen im Sinne der Studierenden verbessert werden!