23.09.2024, 06:32
In Deutschland ja. Das Petitionsrecht im Grundgesetz (Art. 17) schließt alle in Deutschland leben-den, also auch Minderjährige, mit ein.
Vorausgesetzt werden sollte, dass Nicht-Volljähri-ge den Inhalt einer Petition verstehen können und aus eigenem Entschluss heraus ihre Willensbekundung abgeben.