ihr könnt noch bis 25.01.2021 Einwendungen an die Stadt Teublitz schicken, in denen ihr begründen könnt, warum das Gewerbegebiet an der A93 nicht gebaut werden darf! Die Zeit drängt!
Eine Muster-Einwendung findet ihr in der Anlage.
Hier ein paar Infos zur aktuellen Auslegung:
- Es hat sich herausgestellt, dass es in dem „wertlosen Wald“ Sumpf- und Moor
waldbereiche gibt . Weil ein Moorwald jedoch nicht ausgleichbar ist, muss die
Stadt dafür ein Ausnahmeverfahren beantragen.
- Es wurden mehrere geschützte Arten und Rote Liste-Arten vorgefunden, welche
aufwändig umgesiedelt werden müssen. Für diejenigen Tierarten, die nicht umge-
siedelt werden können, wird ein Ausnahmeverfahren wegen der „Tötung von Indivi-
duen“ beantragt.
- Der Wald ist ein Kaltluftentstehungsgebiet, das im Sommer für die Kühlung und
Durchlüftung der Siedlungen sorgt.
- Das Wasserwirtschaftsamt hat wegen einer im Gewerbegebiet befindlichen Quelle
ein hydrogeologisches Gutachten gefordert. Es kann nicht ausgeschlossen wer
den, dass diese Quelle für den Bestand der historischen Teichlandschaft „Esel
weiher“ mit verantwortlich ist.
- Der Großteil des dortigen Waldbodens hat ein sehr hohes Wasserspeichervermö-
gen. Die Auswirkungen des Abtragens und Versiegelns dieser Fläche auf die um
liegenden Wälder und Teiche ist noch vollkommen unklar.
- Interessierte gehen für weitere Informationen auf die Internet-Seite der Stadt Teu-
blitz unter: Bauleitplanung/Aktuelles/Gewerbegebiet an der A 93 (Begründung und
Umweltbericht bzw. Präsentation Träger öffentlicher Belange).
Bitte schreibt erneut eine Einwendung direkt an die Stadt Teublitz, auch wenn ihr bereits bei der ersten Auslegung eine Einwendung geschrieben habt ist es wichtig erneut eine Einwendung einzureichen (eine Muster-Einwendung und Argumente findet ihr in der Anlage und auf unserer Klimaschutzwaldseite).
Einwendungen können übrigens von JEDEM eingereicht werden (per Brief oder per E-Mail), unanbhängig des Wohnortes! Wichtig ist dabei nur die Einwendung persönlich zu unterschreiben.
Bitte verbreitet auch die Petition weiter, denn es geht hier um nichts weniger als den Erhalt unseres Wasserhaushalts, den Schutz unseres Klimas und den Schutz vieler Lebewesen.
Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes "Industrie- und Gewerbegebiet an der Autobahnanschlussstelle Teublitz der A 93" läuft aktuell bis einschließlich 25.01.2021.
Es bleibt offen, wie es anschließend weiter geht.
Neues Zeichnungsende: 31.03.2021 Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1954 (288 in Teublitz)
am kommenden Donnerstag, den 15. Oktober um 19 Uhr, werden in der Dreifach-Turnhalle Teublitz die Stellungnahmen zum Gewerbegebiet (A93) vom Stadtrat behandelt.
Alleine aus der Bevölkerung sind weit über tausend Stellungnahmen eingegangen!
Bitte kommt zahlreich! Wer in die Halle hinein will, kann sich von Montag bis Donnerstag, jeweils von 8 - 12 Uhr bei der Gemeinde einen Platz reservieren: telefonisch unter 09471/9922-14 oder per Email unter info@teublitz.de unter Angabe von Namen und Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift).
Bitte gebt diese Information weiter, besonders an Menschen, welche das Internet weniger nutzen.
Aufgrund des weiterhin gegebenen öffentlichen Interesses und des aktuell fortlaufenden Verfahrens haben wir uns entschlossen die Zeinungsfrist der Petition zu verlängern.
Es stehen nun als Nächstes die Auswertung der eingegangen Einwendungen und Stellungnahmen zum Bebauungsplan des geplanten Industrie- und Gewerbegebiets an.
Da wir nicht wissen, wie es aus- bzw. weitergeht läuft die Petiton nun weiter.
Damit geben wir auch Allen, die sich bis dato noch nicht eingetragen haben die Möglichkleit sich noch zu beteiligen, sei es online oder in Form der von der Petiton bereitgestellten druckbaren Unterschriftensammelbögen.
Neues Zeichnungsende: 31.12.2020 Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1872 (281 in Teublitz)
vielen herzlichen Dank, dass ihr euch in so einer großen Zahl an unserer Online-Petition beteiligt habt.
Die Frist für Einsprüche zum Gerwerbegebiet an der A93 endet am 13.08.2020.
Wer bis jetzt noch keinen Einspruch abgegeben hat, kann dies bitte noch tun.
Auch wenn ihr euch bereits in die Petition eingetragen habt ist es wichtig noch einen Einspruch bei der Stadt Teublitz einzureichen.
Dieser fließt direkt in das laufende Verfahren ein und muss von der Stadt bearbeitet werden.
Gerne können auch Leute außerhalb von Teublitz Einsprüche einreichen.
Diese müssen genauso berücksichtigt werden.
Nutzt bitte die Gelegenheit jetzt noch eure Meinung zu diesem Thema zu sagen und sendet einen Einspruch.
In der Dateianlange haben wir euch nochmal einen Mustereinspruch beigefügt, welchen man noch mit eigenen Argumenten ergänzen kann.
Ihr könnt aber auch gerne komplett selbst formulierte Texte schreiben und einsenden.
Wichtig ist, dass diese auch von euch handschriftlich unterschrieben wurden.
Auch E-Mails sind zulässig, wenn der Einspruch entsprechend mit Unterschrift versehen ist.
vielen Dank, dass ihr euch innerhalb kurzer Zeit so zahlreich in die Petition eingetragen habt und damit zeigt, dass euch das Klimaschutzwaldgebiet an der A93 am Herzen liegt.
Heute beginnt die offizielle Auslegung der Planungsunterlagen der Stadt Teublitz.
Somit besteht auch die Möglichkeit schriftlich Einwendungen einzureichen.
Die Frist läuft vom 13.07. bis einschließlich 13.08.2020.