01.06.2018, 14:18
Das Eisenbahnbundesamt hat heute der Deutschen Bahn AG die Entscheidung zu den Vorhaben im Chemnitzer Bahnbogen Abriss und Neubau aller historischen Eisenbahnbrücken bekannt gegeben. Mit Spannung war insbesondere die Entscheidung zum historischen Eisenbahnviadukt Annaberger Straße erwartet worden.
Der Plan der Deutschen Bahn AG das Eisenbahnviadukt abzureisen und durch einen Neubau zu ersetzen ist vom Eisenbahnbundesamt aus denkmalschutzrechtlichen Gründen abgelehnt worden. Die Deutsche Bahn AG muss diesbezüglich neu planen.
Leider dürfen aber alle anderen historischen Eisenbahnbrücken im Chemnitzer Bahnbogen wie von der Bahn geplant, abgerissen und durch Neubauten ersetzt werden. Das ist insbesondere für das historische Ensemble am Südbahnhof aus Eisenbahnbrücken und Bahnhofsgebäude bedauerlich.
Mit der Entscheidung gegen den Abriss des historischen Eisenbahnviaduktes Annaberger Straße haben unsere 2013 und 2014 eingereichten Petitionen für den Erhalt des Viadukts und für ein Engagement der Chemnitzer Kommunalpolitik dafür sowie unser mehrjähriges persönliches Engagement dazu einen wichtigen Teilerfolg erzielt. Das es nachfolgend zu so einem breiten Engagement der Chemnitzer Bevölkerung, diverser Vereine und wenn auch spät, der Chemnitzer Kommunalpolitik und der Oberbürgermeisterin zu einem Thema der Denkmalpflege gekommen ist, ist in der Stadt der großmaßstäblichen Abrisse von historischen Gebäuden, ein weiterer bemerkenswerter und hoffentlich bei anderen Themen der Stadtgestaltung und Denkmalpflege weit in die Zukunft tragender Erfolg.
Für die Neuplanungen für das historische Eisenbahnviadukt Annaberger Straße braucht es weiterhin ein breites bürgerliches Engagement, damit dieses auch wirklich als historisches Bauwerk in der jetzigen Form erhalten bleibt.
Eckart Fricke, Konzernbevollmächtigter, für die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (IL-Südost) schreibt, Zitat:
„das Eisenbahnbundesamt (EBA), Außenstelle Dresden, hat uns heute früh den Planfeststellungsbeschluss für das Ausbau-Vorhaben „Chemnitzer Bahnbogen“ zugestellt.
Mit diesem Beschluss ist jetzt der Neubau von vier Brücken und zwei Haltepunkten im Chemnitzer Teil der Sachsen-Franken-Magistrale möglich.
Den geplanten Ersatzneubau des Chemnitztalviadukts („Beckerbrücke“) hat das EBA aus denkmalschutzrechtlichen Gründen abgelehnt. Für das Chemnitztalviadukt wird der Deutschen Bahn aufgegeben, eine Planänderung einzureichen.
Als Konzernbevollmächtigter der Deutschen Bahn für die Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sehe ich in diesem Beschluss die Chance, jetzt gemeinsam mit den Chemnitzern den Ausbau der Schieneninfrastruktur fortzusetzen: Denn gerade die Modernisierung der Sachsen-Franken-Magistrale stellt einen entscheidenden Faktor für die Lebensqualität und die Attraktivität Sachsens als Wirtschafts- und Lebensraum dar.
In Folge des Beschlusses werden wir das Gesamtvorhaben nun in zwei Bauabschnitte aufteilen:
Für die genehmigten Arbeiten an den Brücken Augustusburger, Stollberger, Bernsdorfer und Reichenhainer Straße sowie den Haltepunkten Chemnitz Süd und Chemnitz Mitte (1. Bauabschnitt) wird die Ausführungsplanung begonnen. Diese Ausführungsplanung und die spätere Bauphase werden wir durch einen umfassenden Bürgerdialog begleiten und mit Anwohnern, Nachbarn sowie der Wirtschaft und den Gewerbetreibenden kontinuierlich das direkte Gespräch suchen.
Die uns aufgegebene Planänderung für das Chemnitztalviadukt (2. Bauabschnitt) wollen wir durch die Expertise eines Fachbeirates begleiten lassen. In diesen Fachbeirat möchten wir Experten aus dem Bereich Ingenieurbau, Denkmal- und Umweltschutz sowie Vertreter der Stadt, des Landesamtes für Denkmalschutz Sachsen und verschiedener Verbände einladen und das Für und Wider der möglichen Ausführungsvarianten betrachten.
Zu unserem Informations-Angebot an die Chemnitzer gehört auch die Zusicherung, dass wir in unserem Bürgerdialog regelmäßig über die Ergebnisse des Fachbeirates berichten werden.“
Bürgerinitiative stadtbild chemnitz