01.12.2018, 13:59
Die Stadt Winnenden verstößt mit ihrer Neupflanzung von nordamerikanischen Tulpenbäumen gegen ihre eigene Satzung.
Im Bebauungsplan „Pfützen“ ist im Textteil unter „1.6 Pflanzgebot“ als verbindlicher Inhalt unter 1.6.2 festgesetzt:
„Die Flächen mit der Festsetzung „Pflanzgebot für Einzelbäume“ sind mit jeweils einem hochstämmigen, heimischen Laubbaum zu bepflanzen. Baumstandorte sind in ihrer Lage nicht verbindlich“
Eine Änderung des Bebauungsplans ist nicht erfolgt.
Die Stadt hält sich nicht an gültiges RECHT!