23.03.2021, 19:24
weiterführende Erklärungen welche Schülerinnen und Schüler von den Maßnahmen betroffen sind.
Neue Begründung:
Das pädagogische Gesamtkonzept mit seinen vielfältigen Förderangeboten bietet unseren besonderen Kindern und Jugendlichen eine optimale Schulausbildung. Gerade für diese ist ein konstanter Schulbesuch bis zu einem möglichen Abschluss nach der 9. Klasse an einem Standort sehr wichtig.
Das vielfach ausgezeichnete Konzept der inklusiven Grundschule basiert auf der gemeinsamen Beschulung aller Kinder und damit auch der Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Diese nach Abschluss der Grundschule zu zwingen, eine andere Schule als die Vincenzschule Aulhausen, Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, besuchen zu müssen, beraubt uns und unsere Kinder um das Recht der freien Schulwahl.
Diese wichtige Säule in dem System der Vincenzschule muss weiter finanziert und unterstützt werden, damit alle Kinder und Jugendlichen die Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen in Aulhausen besuchen können!
Ab dem neuen Schuljahr im Sommer 2021/ 2022 soll Kindern und Jugendlichen, die NICHT in Marienhausen oder in den Einrichtungen der St. Vincenzgesellschaft wohnen, der Besuch der Förderschule Lernen nicht mehr möglich sein.
Schülerinnen und Schüler, die diese Schule derzeit besuchen, sind davon ausgenommen und können dort ihre Schulausbildung beenden. Ebenfalls die Schülerinnen und Schüler der inklusiven Grundschule in Aulhausen in den Jahrgangsstufen 1 – 4 sind nicht betroffen.
Aber es bedeutet, dass bereits in den jetzigen 4. Klassen der inklusiven Grundschule für die Schüler mit Förderbedarf im Bereich Lernen, unsicher ist, ob sie nach den Sommerferien innerhalb des Vincenzschulsystems wechseln können.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 790 (606 in Rheingau-Taunus-Kreis)