19.07.2021, 14:05
Ich habe noch einmal meine Bitte zur Teilung angefügt, damit wir mehr werden!
Neue Begründung:
Unsere zukünftigen Erstklässler konnten bis vor kurzem ohne Maske im Kindergarten Kind sein. Trotzdem sind die Infektionszahlen gesunken.
Die aktuellen Inzidenzen sind schon lange sehr niedrig.
Unsere Kleinen kennen häufig keinen ihrer Mitschüler, sie sind an ihrem ersten Schultagen verunsichert und sollten sich schnell aneinander gewöhnen können. Das ist mit Maske während des Unterrichts schwierig bis unmöglich.
Alle Lehrer haben ein Impfangebot erhalten.
Die Kinder machen einen Coronaschnelltest zur Einschulung, warum dann noch die Maske?
6 jährige haben nicht genug Disziplin (schon gar nicht, wenn sie so aufgeregt sind, wie am ersten Schultag), um die MNB erfolgsvorsprechend zuverlässig zu benutzen.
Überall wird geöffnet mit Schnelltest, sogar Diskothekenbesuche sollen wieder erlaubt werden.
Und unsere Kleinsten sollen an ihrem ersten Schultagen, wo sie niemanden kennen, wo sie erst lernen müssen, sich an die Schule zu gewöhnen, trotz Schnelltest eine MNB tragen? Bei einer Inzidenz von aktuell. 5,6???
Bitte... Sie können dafür sorgen, dass die Einschulung unserer Kinder kindgerecht, altersentsprechend unbefangen und zwangsfrei verläuft!
Wie kann man zusehen, dass hunderte von Fußballfans sich im Stadion laut singend umarmen und unseren Kleinsten den Einstieg in die Schule mit Gesichtsverhüllung planen?
Frau Prien schrieb Ende des Schuljahres an die Eltern, was geleistet wurde und man wisse, was das für Familien und Kinder bedeutet... Nein, sie weiß es nicht, sonst würde es solche Regelungen nicht mehr geben! Wer schütz unsere Kinder?
In Niedersachsen gibt es übrigens überhaupt keine Maskenpflicht an Grundschulen während des Unterrichtes, ohne, dass das Infektionsgeschehen davon negativ unkontrolliert beeinflusst wird.
Bitte unbedingt weiter teilen, damit wir mehr werden, es können auch Leute aus anderen Bundesländern unterschreiben und welche, die nicht persönlich betroffen sind!
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 59 (52 in Schleswig-Holstein)