01.12.2021, 14:04
eine kleine textliche Ergänzung der Begründung
Neue Begründung:
Die Einhorn-Fußgängerampel, die den Fußverkehr an einigen Stellen der Stadt steuert, wäre nicht nur eine tolle Werbefigur für Schwäbisch Gmünd, aber auch eine deutliche Erhöhung der Attraktivität der städtischen Nahmobilität zu Fuß, z.B. Eltern würde die Verkehrserziehung ihrer Kinder durch solche Figur mit lokalem Charakter sicher leichter fallen.
§ 37 StVO beschreibt die Fußgängersignale. Neben den Konventionellen sind auch noch die aus der DDR bekannten Ost-Ampelmännchen im Straßenverkehr zulässig. Für alle anderen Motive muss die jeweilige Kommune sich im Vorfeld eine Sondergenehmigung einholen, wie z.B.
-Augsburg: Kasperle-Ampel,
-Bonn: Beethoven-Ampel,
-Bremen: Bremer Stadtmusikanten,
-Duisburg: Bergmann-Ampelmännchen,
-Frankfurt: Gleichgeschlechtliche Ampelpärchen,
-Friedberg: Elvis Presley-Ampel,
-Hameln: Rattenfängersymbol,
-Langenhagen: sieben Ampelmotive für die Vielfalt,
-Mainz: Mainzelmännchen-Ampel,
-München und Hannover: homo- und heterosexuelle Ampelpärchen,
-Trier: Karl-Marx-Ampel...
...mit unserer Petition wollen wir zu positiver Entscheidung des Landes für Schwäbisch Gmünd beisteuern.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 21 (18 in Schwäbisch Gmünd)