Tierschutz

Eingezäunte Hundewiese in Rastatt

Petition richtet sich an
Landrat Christian Dusch

233 Unterschriften

Sammlung beendet

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  1. Gestartet März 2024
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten

29.08.2024, 10:34

Aus den nachfolgend genannten Gründen lehnt die Stadt eine eingezäunte Hundefreilauffläche ab.

In drei Rastatter Grünanlagen sind bereits Hundewiesen ausgeschildert, auf denen die Leinenpflicht aufgehoben ist. Wesentliche Voraussetzung zur Nutzung der Wiesen sind gehorsame Hunde.

Eingezäunte Hundefreilaufflächen unterscheiden sich von Hundewiesen natürlich durch die Einzäunung, die baurechtlich genehmigungsfähig sein muss, und durch eine intensivere Nutzung der Fläche, die nach den Erfahrungen anderer Städte mit mehr Hundegebell und einer deutlichen Strapazierung der Böden einhergeht. Findet sich keine engagierte Interessensgruppe oder gar ein Verein, der die Pflege der Anlage unterstützt, entstehen der Stadt höhere Pflegeaufwendungen um z. B. die aufgegrabenen Löcher regelmäßig zu verfüllen.



Die Einzäunung ist nur in öffentlichen Grünanlagen im Innenbereich zulässig, soweit keine naturschutzfachliche Genehmigung erforderlich ist. Im Außenbereich und dazu dürfte in Rastatt auch der gesamte Murgbereich zählen, sind Einzäunungen i. d. R. unzulässig, sofern sie nicht in Verbindung mit einer privilegierten Nutzung (z. B. einem Bauernhof) stehen. Das ist bei Hundewiesen nicht der Fall.

Das Hundegebell wird als Freizeitlärm betrachtet und muss somit der Freizeitlärmrichtlinie genügen. Die Lärmentwicklung sollte nicht unterschätzt werden und deswegen ein angemessener Abstand zu Wohnbebauung eingehalten werden.

Am Beispiel von Karlsruhe wird die Problematik einer eingezäunten Hundefreilauffläche deutlich. Dort wurde in der Hildapromenade ein auf zwei Jahre angesetzter Versuch mit einer eingezäunten Hundefreilauffläche nach wenigen Wochen abgebrochen wegen Anwohnerbeschwerden über den Lärm. Dann wurde eine alternative Testfläche in der Günther-Klotz-Anlage beim Kühlen Krug an der Alb gefunden, die alle Voraussetzungen (öffentliche Grünanlage, 150 m Abstand zur nächsten Wohnbebauung und die eigentliche Grünanlage für Erholungssuchende ohne Hund ist in unmittelbarer Nähe) erfüllt.

Durch eine Hundefreilauffläche wird der Boden sehr strapaziert, so dass schon nach kurzer Zeit keine Vegetationsdeckung mehr vorhanden ist und zahlreiche Grabelöcher entstehen, die in Karlsruhe ehrenamtlich verfüllt werden. Vorhandene Bäume müssen ggfls. wie in Karlsruhe durch weitere Zäune vor Angrabungen geschützt werden.

Die öffentlichen Parkanlagen im Innenbereich in Rastatt sind aus wenigstens einem der folgenden Gründe nicht für eingezäunte Hundefreilaufflächen geeignet:

- die nächste Wohnbebauung ist zu nahe (im Grünzug in der Rheinau-Nord ist an der breitesten Stelle nur ein Abstand von 80m zwischen den Häusern)

- die Einzäunung schränkt die reguläre Nutzung der Grünanlage ein

Fragen zu erhöhtem Parkdruck in der Nachbarschaft wegen der Attraktivität und die tatsächliche Bezifferung der städt. Folgekosten sind noch nicht berücksichtigt.

In Stadtrandlage empfehlen sich in der Kernstadt auch keine Flächen, da die meisten Randflächen in Schutzgebieten liegen und / oder ackerbaulich genutzt sind. Die Ausweisung einer Hundewiese (ohne Zaun) im Osten des Segelflugplatzgeländes wurde von der Unteren Naturschutzbehörde abgelehnt. Für eine Umnutzung solcher Flächen zu einer eingezäunten Hundefreilauffläche wäre zudem der Flächennutzungsplan zu ändern und ein Bebauungsplan aufzustellen. Letzterer ließe sich nach Auffassung des Fachamtes nur schwer städtebaulich begründen.


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