13.11.2019, 10:05
Die Ausnahme im vorhergehenden Enturf des Gesetzes bezog sich auf Lehre und Forschung, und nicht nur auf die Lehre. Dies haben wir korrigiert.
Neuer Petitionstext: Im September 2019 wurde durch die Landesregierung Sachsen-Anhalt ein neuer Entwurf des Landeshochschulgesetzes vorgelegt. Wir begrüßen ausdrücklich zahlreiche Neuregelungen dieses und vorhergehender Entwürfe, welche Sachsen-Anhalt als Studien- und Wirtschaftsstandort stärken werden. Im Gegensatz zu vorhergehenden Entwürfen (u. a. Fassung vom 26.02.2019) wurde aber im jetzigen Entwurf die Viertelparität, das heißt, die proportionale Besetzung von Gremien aus den vier Mitgliedergruppen ProfessorInnen, Studierenden, wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen MitarbeiterInnen (im Verhältnis 3:3:3:3) (mit Ausnahme von Fragen, die unmittelbar die Lehre und Forschung betreffen), wieder gestrichen. Der aktuelle Entwurf sieht nun ein Verhältnis der Mitgliedergruppen von 7:2:2:1 vor, und bleibt damit hinter dem bisherigen Gesetz und den vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Möglichkeiten zurück.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 53