31.08.2013, 11:35
Wer kann die Ehrenamtskarte bekommen?
Neue Begründung: Das Ehrenamt hat in allen Zeiten einen wichtigen Stellenwert in unserer Gesellschaft. Ohne die ehrenamtlichen Kräfte wären viele soziale, sportliche und kulturelle Standards nicht auf den augenblicklichen Niveaus und ließen sich auch in Zukunft nicht halten.
Die öffentliche Wertschätzung ehrenamtlicher Tätigkeit wird mehr denn je als wichtiger Aspekt der Förderung bürgerschaftlichen Engagements aufgeführt. Eine „Ehrenamtskarte“ ist auch ein erprobtes und wirksames Instrument der Wertschätzung ehrenamtlicher Tätigkeit. Sie drückt Dank und Wertschätzung für den ehrenamtlichen Einsatz der Bürgerinnen und Bürger aus und verbindet diese Würdigung mit einem praktischen Nutzen. ( www.ehrensache.nrw.de/aktuelles/index.php )
Immer mehr Kommunen beteiligen sich an der Ehrenamtskarte. Die Einführung der Ehrenamtskarte beruht in der Regel auf einem Ratsbeschluss. In NRW engagieren sich über 6 Millionen Ehrenamtliche. Seit 2008 wird die Karte in Kooperation mit der Landesregierung herausgegeben. Menschen, die sich in besonderem zeitlichem Umfang für das Gemeinwohl engagieren, können mit der Karte die Angebote öffentlicher, gemeinnütziger und privater Einrichtungen vergünstigt nutzen.
In fast 170 Städten und Gemeinden ist sie bereits eingeführt worden – nur nicht in dem doch so fortschrittlichen Düsseldorf. Dabei haben in der Vergangenheit alle Parteien und caritative Einrichtungen stets betont, dass man das bürgerschaftliche Engagement besser förden und achten wolle. Die Ehrenamtlichen, die sich mit hohem Zeitaufwand für ihre Mitmenschen einsetzen, investieren viele Stunden Arbeit und schaffen unbezahlbare Werte.
Für diesen nicht selbstverständlichen Einsatz für die Gemeinschaft verdienen sie öffentliche Würdigung und Anerkennung – auch und insbesondere auch in dem so fortschrittlichen und der Landeshauptstadt Düsseldorf, die zudem vermeintlich noch schuldenfreien Düsseldorf. schuldenfrei sein soll.
Wer kann die Ehrenamtskarte bekommen?
Eine Ehrenamtskarte erhält, wer mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich ohne Vergütung oder pauschale Auf-wandsentschädigung nachweislich tätig ist. Es spielt keine Rolle, in welchem Bereich das Engagement erbracht wird. Auch können Tätigkeiten bei verschiedenen Organisationen zusammengerechnet werden, um die Anforderung eines mindestens fünfstündigen Engagements pro Woche zu erfüllen. Weitere Informationen: www.ehrensache.nrw.de/pdf/Flyer_Internet.pdf
Herzliche Grüße aus der:
Soziale-, Bambi-, Sport-, Mode- und Messe -stadt
Peter Ries