08.05.2023, 17:10
Immer öfter werden durch den neuen Zuweg Weinbergschnecken, die ihr Areal dort haben totgetreten! Die Weinbergschnecke steht unter Artenschutz und zählt zu den gefährdeten Arten der FFH Richtlinie..., sie zu töten, verletzen und zu entnehmen ist eine Ordungswidrigkeit!
Der Zuweg ist an dieser Stelle u.a. somit fehlgeplant! Die Hamburgische Bürgerschaft und Politik, wie Fachbehörden nehmen das u.a. billigend im Kauf.
Hinzu hat der Eingabenausschuss. Die Sache doch undemokratisch behandelt, als würde dieser Zuweg, nur mal eben eine Petentin stören. Dieser beruft sich auf "Friedhof Ohlsdorf 2050"... . Herr Helberg Geschäftsführer des Ohlsdorfer Friedhof - AöR, sagte mir auf meine Frage zu den Weltkulturerbe vom Verbraucherschutz für Reaktorsicherheit zu Ohlsdorfer Friedhof 2050 bei der Unterschriftenübergabe am 25.11.2023:" der Ohlsdorfer Friedhof sei der größte Parkfriedhof der Welt und somit nicht daran gebunden." .... Das Bild der zertretenen Weinbergschnecke, Nähe des neuen Zuweg wurde zur Verfügung gestellt und kommt nicht zum ersten Mal vor. ...