01.02.2023, 00:38
Nun wurden gesunde Bäume aus einer Baumkronenreihe für den 5. unnötigen Zuweg vom Bramfelder See Mitte für Steilshoop/Bramfeld gefällt! Eine junge Weinbergschnecke mit Kalkdeckel wurde dort aus dem Winterschlaf gerissen, so Urte Herrmann. Es ist nicht sicher, ob diese den Winter noch überlebt.
Auszug zum Artenschutz der FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG - Bezirksämter INFORMATIONEN
ZUM BAUMSCHUTZ :
§ 44 Abs. 1 Artenschutz - Nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, besonders geschützte Tierarten zu
töten. Durch Baumfällung im Winterhalbjahr wird eine Tötung von Tieren in der Regel vermieden.
Ausnahme sind Winterquartiere von Fledermäusen, die sich in größeren Baumhöhlen befinden
können. Befindet sich ein solches Winterquartier in einem zu fällenden Baum, muss ggf. eine
Umsiedlung der Fledermäuse bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt –Abteilung
Naturschutz- beantragt werden oder mit der Fällung bis zum Frühjahr gewartet werden.
Nach § 44 Abs. 2 Nr. 3 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Ruhe- und Fortpflanzungsstätten
von besonders geschützten Tierarten zu zerstören. Dieses Verbot kann eintreten, wenn es sich z.B.
um einen Baum mit einer Höhle oder einem Greifvogelhorst handelt, denn solche Stätten werden in
der Regel über viele Jahre genutzt. In einem solchen Fall muss geprüft werden, ob eine
Ausnahmegenehmigung durch die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt –Abteilung Naturschutznotwendig ist. Nicht besetzte sonstige Vogelnester fallen nicht unter dieses Verbot, da Nester in jedem Jahr neu gebaut werden...
www.hamburg.de/Dibis/form/pdf/baumschutz_mb.pdf
widerspricht sich so ein Handeln durch die Verantwortlichen! Die BUKEA hat damit vieles nicht beachtet!