12.10.2018, 02:11
Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
04.08.2013, 21:10
...Kommas und Ähnliches ;)
Neuer Titel: Durch strenge Auflagen, Auflagen werden in Strausberg zukünftig die Bordsteine hochgeklappt. Ändern wir das! Neue Begründung: Sehr geehrte Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung,
sehr geehrte Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung,
wirken Sie bei der kulturellen Weiterentwicklung Strausbergs mit, indem Sie diese Verordnung ändern.
Jetzigen und künftigen Generationen sollte die Möglichkeit der kulturellen, musikalischen und sozialen Entfaltung Rechnung getragen werden.
Eine Änderung der Verordnung bedeutet zugleich den Synergieeffekt den Tourismus weiter zu beleben. Veranstaltungen wie das Helene-Beach-Festival in Frankfurt (Oder) zeigen, dass dies ein breites Publikum anspricht und anzieht.
Beispielsweise hat das Drachenbootrennen schon jetzt überregionale Bedeutung für die Stadt Strausberg.
Die Änderung des § 1 der Verordnung könnte in folgender Formulierung erfolgen:
(1) Diese Verordnung regelt die Nachtruhe anlässlich von Veranstaltungen auf dem Gebiet der Stadt Strausberg.
(2) Die Verordnung wird für folgende Veranstaltungsorte erlassen:
Freibad
Kulturpark
Flugplatz
Ortsteil Hohenstein
Die Veränderung des § 3 der Verordnung könnte in folgender Formulierung erfolgen:
(1) Für Veranstaltungen im öffentlichen Interesse kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilt und der Beginn der Nachtruhe auf 02:00 Uhr festgelegt werden.
(2) Veranstaltungen gem. Abs. 1 dürfen an den Veranstaltungsorten Freibad und Kulturpark zusammen an nicht mehr als 10 Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres stattfinden.
(3) Veranstaltungen gem. Abs. 1 dürfen an dem Veranstaltungsort Flugplatz Strausberg an nicht mehr als 4 Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres stattfinden.
(4) Anträge für Veranstaltungen gem. § 2 Abs. 2 auf Ausnahmen von den gesetzlichen Regelungen zur Nachtruhe sind mindestens vier Wochen vor dem geplanten Termin zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen aus der grünen Stadt am See
Im Namen aller Unterzeichner/innen.
Weil wir Strausberger sind!