04.09.2024, 17:17
ACHTUNG: Letzte Möglichkeit für alle Bürger zu handeln. Nur vom 2.9. bis 2.10. werden schriftliche Widersprüche berücksichtigt!
Am 2.9. wurden durch die Verwaltung alle Planungsunterlagen und Gutachten zum Gebiet „Westlich Hinter der Böck“, sowie zu der Einführungen eines Bebauungsplans für die vorhandene Bebauung am Straßenrand um das Planungsgebiet veröffentlicht.
ssl.o-sp.de/duesseldorf/plan/uebersicht.php?L1=5&pid=43493&tid=190099
Diese Veröffentlichung ist Teil eines vorgegebenen baurechtlichen Prozesses.
Achtung: Bisher gilt rund um das Planungsgebiet §34 BauGB, wonach sich Neubauten an die Bestandsbebauung anzupassen haben. Dies soll in einen Bebauungsplan mit festen Gebäudehöhen und -tiefen geändert werden.
Die Unterlagen werden im Zeitraum 2.9. bis 2.10.2024 öffentlich einsehbar gemacht.
Nur in diesem Zeitraum kann jeder Bürger Einwendungen gegen die Planung schriftlich einreichen. Danach ist das nicht mehr möglich bzw. hat keine Auswirkungen mehr
Hier können alle, die sich vom Bebauungsplan in ihren Rechten verletzt fühlen, entsprechende Einwendungen erheben. Je besser die Einwendungen formuliert sind, desto mehr und besser muss die Stadt ihre Abwägung vornehmen.
Nur wer in dem genannten Zeitraum auch eine Einwendung erhoben hat, kann auch bei Nichtberücksichtigung des Einwands klagen. Ohne eine schriftliche Einwendung besteht keine Klagemöglichkeit.
kanzlei-herfurtner.de/einwendungen-bebauungsplan/
Am 11.9. veranstaltet die Verwaltung eine Informationsveranstaltung, bei der die Bürger ihre Fragen und Sorgen beantworten lassen können. Die dort geäußerten Themen sind nur informativ zu sehen. Wenn sie rechtlich relevant werden sollen, müßen sie anschließend schriftlich als Einwendung formuliert werden.