07.02.2013, 10:05
Update 07.02.2013
Neue Begründung: Da Um Equal Pay für Leiharbeiter überhaupt erst möglich zu machen, müssen die auslaufenden Tarifverträge BAP (BZA) und iGZ fristgerecht zum 30.04.2013 gekündigt werden.
Obwohl der gesetzliche Equal Pay Grundsatz DGB Kenntnis von einer fehlenden Tarifzuständigkeit einzelner Gewerkschaften hat, möchte er wie bereits im Vorfeld angekündigt, die ungültigen Tarifverträge BAP (BZA) und iGZ ein weiteres Mal entgegen dem Interesse von Leiharbeitern verlängern.
Dies ist ein handfester Skandal, welcher verhindert werden muss!
Dazu der renommierte Arbeitsrechtler Prof. Dr. Däubler in der Tageszeitung jW:
„der Equal-Pay-Grundsatz im AÜG könne nur mittels diskriminierender Tarifverträge umgangen werden kann, müssen diese gekündigt werden! durch einen Tarifvertrag aufgehoben werden, der ein anderes Entgeltniveau sichert. »An dieser Sicherung fehlt es aber, wenn der Vertrag lediglich in der Nachwirkung ist, da der Arbeitgeber davon jederzeit abweichen kann.« Der Professor von der Uni Bremen verweist zudem auf die hohe Fluktuation in der Branche, die die Nachwirkung des Tarifvertrags schnell einschränken würde.“
Quelle: Tageszeitung jW vom 26.01.2013 - www.jungewelt.de/2013/01-26/024.php