Internet

Digitales Gesetz zur Bekämpfung sexueller Belästigung im Internet

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Justizministerin Katarina Barley & Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

4.569 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

4.569 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 06.07.2020
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

11.06.2019, 01:40

Einige Formulierungen wurden leicht angepasst, um Missverständnisse zu vermeiden.


Neuer Petitionstext: Fast jeder von uns kennt es inzwischen leider: "Sexuelle Belästigung" im Internet.
Sei es auf Facebook, Ebay Kleinanzeigen, Kleiderkreisel, Instagram oder sonstigen Plattformen auf denen Menschen aufeinander treffen.
Sei es die Aufforderung sexueller Dienstleistungen gegen Geld/Dienstleistung, die ungewollte Zusendung von Nacktbildern oder die penetrante Aufforderung die Fetischwünsche des Gegenüber zu befriedigen.
Durch den Betrieb meiner Unterhaltungsseite "Best of Kleinanzeigen" auf welcher mir Leute ihre privaten Konversationen von allen möglichen Plattformen zukommen lassen, musste ich in den letzten Monaten einen deutlichen Anstieg der Konversationen, die in den Bereich sexuelle Belästigung fallen, feststellen.
Die Betroffenen sind meistens Frauen, aber auch Männer sind in einigen Fällen betroffen. Dadurch das es rechtlich fast unmöglich schwierig und undurchsichtig ist gegen diese Vergehen vorzugehen, scheinen sich immer mehr Menschen unter dem Deckmantel der Anonymität im Internet ihren Trieben hinzugeben. ihr Treiben fortzusetzen. Es ist zu befürchten, dass dieses Phänomen in den nächsten Jahren noch weiter zulegen wird und einen Teil der Internetkultur und das Nutzererlebnis auf gewissen Plattformen stark beeinträchtigen wird.
Beispiel:
Eine Frau ist mit ihren Kindern auf der Suche nach einer neuen Wohnung. Auf ihre Anzeige hin meldet sich ein Mann der ihr eine Wohnung verspricht. Einzige Voraussetzung: Sie müsse regelmäßig Geschlechtsverkehr mit dem Mann haben, als Bezahlung für die Wohnung.
-> Indirekt fordert der Mann die Frau also zur Prostitution auf. Dies ist nach jetziger Gesetzeslage nicht strafbar! ein Grauzone.
Nicht jede Person steckt solche Erfahrungen locker weg und tut sie als Lappalie ab. Deshalb fordern wir, dass die Bundesregierung sich mit dem Thema auseinander setzt, wie man in Zukunft sexuelle Belästigung im Internet strafrechtlich besser und transparenter bekämpfen kann.


Neue Begründung: Momentan ist der Strafbestand "Sexuelle Belästigung" im Strafgesetztbuch § 184i geregelt:
www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184i.html
Dort ist explizit eine "körperliche Berührung" Voraussetzung, um den Strafbestand von "Sexueller Belästigung" zu erfüllen. Daraus kann man schließen, dass dieses Gesetz im Internet keinerlei Anwendung finden kann. Ergo, Alles was in diesen Bereich fällt, wird über andere Paragraphen abgebildet. Diese sind oft schlecht im Internet anwendbar oder für den Otto-Normal Bürger wenig verständlich. Deshalb sollte es ähnlich wie für das Urheberrecht ein gesondertes "Sexual Strafrecht" für das Internet ist momentan ein fast rechtsfreier Raum in diesem Punkt. geben.
Bis jetzt verstoßen solche diese Menschen manchmal nur gegen die AGB der jeweiligen Plattformen. Das führt schlimmstenfalls zur Sperrung des Accounts. Ein neuer Account ist jedoch in wenigen Minuten erstellt und der Nutzer kann wie bisher weitermachen.
weiter sein Unwesen treiben.
Deswegen fordern wir, dass der § 184i so umformuliert wird, dass er auch die Bundesregierung Maßnahmen ergreift, um die ausufernden Belästigungen im Internet anwendbar ist.
einzudämmen und zu bekämpfen.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 2430 (2371 in Deutschland)


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern