08.04.2020, 15:12
Beglaubigung an 2 Stellen durch das juristische korrekte Beurkundung ersetzt.
Neuer Petitionstext: **Das Problem**
Eine Immobilie zu verkaufen oder zu kaufen, ist aktuell nicht einfach: Zu den eingeschränkten Besichtigungsmöglichkeiten kommt, dass die notarielle Beurkundung des Immobilienkaufs komplizierter geworden ist. Trotz der Corona-Krise ist der Gang zum Notar zwar weiterhin theoretisch möglich. Wer aber nicht zum Notar gehen kann oder aufgrund der gesundheitlichen Situation nicht gehen sollte, muss den Immobilienkauf eventuell verschieben oder gar ganz darauf verzichten. Ohne diese Beglaubigung Beurkundung kann der Kauf bzw. Verkauf aber nicht abgeschlossen werden. Der Traum vom Eigenheim rückt in weite Ferne, dringend benötigter Wohnraum kann nicht genutzt werden, die Branche leidet.
**Wir finden: das muss nicht sein!** Die Digitalisierung ist inzwischen so weit fortgeschritten, dass auch notarielle Beurkundungen digital erfolgen können. Die technischen Hilfsmittel mit den erforderlichen Sicherheitsstandards stehen bereits zur Verfügung – und erleichtern auch nach der Corona-Krise vielen den Immobilienkauf. Helfen Sie uns mit Ihrer Unterschrift dabei, eine digitale notarielle Beglaubigung Beurkundung von Immobilienkäufen auf den Weg zu bringen:
**Unsere Forderungen**
1. Das Immobilienportal immowelt und der Immobilienverband Deutschland IVD fordern den Gesetzgeber auf, durch eine Ergänzung der entsprechenden Regelungen, insbesondere im Beurkundungsgesetz und im Bürgerlichen Gesetzbuch, den digitalen Notartermin für Immobilienkäufe zu ermöglichen.
2. Das Immobilienportal immowelt und der Immobilienverband Deutschland IVD fordern die Bundesregierung auf, bereits im nächsten Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus den Weg für den digitalen Notarvertrag für Immobilientransaktionen frei zu machen.
**Uneingeschränkte Sicherheit**
Für Käufer oder Verkäufer entstehen durch die Digitalisierung des Notartermins keinerlei Nachteile oder gar Risiken. Das gewohnt hohe Maß an Rechtssicherheit beim Notar bleibt bestehen. Auch die Aufklärungs- und Warnfunktion des Notars ist durch eine differenzierte Gestaltung der digitalen Beurkundung in vollem Umfang möglich. Mittels Videotelefonie, RFID-gestützter Ausweisdokumente und hochsicherer Verschlüsselungstechnologien könnte der Notarvertag bereits jetzt rechtssicher und digital abgewickelt werden.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 6 (6 in Deutschland)