Soziales

Bundeskanzlerin Frau Merkel, die Vertreibung/Ausweisung von faktisch Deutschen soll verboten werden.

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

210 Unterschriften

Bearbeitungsfrist abgelaufen

210 Unterschriften

Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

12.10.2018, 02:12

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition davon aus, dass die Bearbeitungsfrist des zuständigen Ausschusses bzw. des Empfängers abgelaufen ist.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


10.10.2016, 23:04

Seit 2000 besitze ich die Niederlassungserlaubnis und besitze den türkischen Pass. Meine ganze Familie hat sich ebenfalls hier in Deutschland niedergelassen, ich bin hier sozialisiert, es leben keine Verwandten mehr in der Türkei, ich darf sagen, es ist ein Urlaubsland für mich. Nun hat mir die Ausländerbehörde eine Aufenthaltsbeendigungbescheinigung geschickt, weil am 01.01.2016 das neue Aufenthaltsgesetz umgeändert worden ist und mit einem unfairen Prozess mir so meine Niederlassungsurkunde entzogen wurde. Ich habe an die Bundeskanzlerin Frau Angela Merkel eine Petition eingereicht, da ich mich selbst verwalte mit Erfolg und die Petition ist in Bearbeitung. Leider sieht das Landratsamt Dillingen nicht so. Ich habe das Gefühl, dass es für die Sachbearbeiter der Landratsamt kaum abzuwarten ist um mich auszuweisen. Es ist eine harte Prüfung für mich. Es wird noch besser kommen, denn am 10.10.2016 hätte ich ausreisen sollen. Da ich mein Reisepass nicht mehr finde darf ich in kein anderes Land einreisen. Jetzt will das Landratsamt eine Anzeige wegen illegalem Aufenthalt erstatten und mich ins Gefängnis bringen anstatt mir ein Entgegenkommen mit einer Aufenthaltsberechtigung. Meine Urkunde wurde nach meinem Urteil am 20.04.2016 entzogen.
Jetzt gibt mir die Behörde seit Juni 2016 keine Ruhe mehr. Ich fühle mich genötigt und teilweise belästigt. Ich bin richtig verärgert über das Ganze was hier passiert.
Dokumente von mir zu geschickt.
Ich danke Euch für Eure Unterstützung in meinem Anliegen.
Mit besten Grüßen
Hüseyin Ugur



07.10.2016, 01:25

Die Einreichung der Petition wurde online nicht akzeptiert. Es wurde eine Unterschrift in Original gefordert. Die Petition wurde per Post erneut unterzeichnet eingereicht.

Referat Pet 1 Aufenthaltsrecht wurde mit einem Zeichen versehen und bestätigt.


07.10.2016, 01:21

Sehr geehrte Damen und Herren,

zunächst möchte ich mich bei alle Beteiligten herzlich bedanken.

An die Openpetition richte ich besonders herzlichen Dank für die Ermöglichung der Veröffentlichung.
Ein Lob an das freundliche Team das mich bei jede Fragen unterstützt hat.

Auch vielen Dank an die Unterzeichner die mich an meiner Petition unterstützt haben.

"Unbezahlbar ist die Hand, die hilft, wenn man sie braucht."

Mit besten Grüßen

Hüseyin Ugur




29.08.2016, 12:44

Musste umschreiben, weil fehlerhaft war.


Neuer Petitionstext: Sehr geehrte Frau Dr. Angela Merkel,
ich fühle mich ungerecht behandelt, deshalb Bitte ich Sie um Mithilfe in meiner Sache wegen meiner Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland.
Deutschland. Die Vertreibung/Ausweisung von faktisch Deutschen soll verboten werden.
Ich bin 1983 in 89415 Lauingen geboren und habe seitdem einen festen Wohnsitz in Deutschland.
Ich bin bereits die 3.Generation und besaß die Niederlassungserlaubnis (türkischer Pass).
Ich bin hier zur Schule gegangen habe eine Ausbildung gemacht. Ich habe mich in Deutschland integriert und kenne die Sprache.
Im Leben hat man Höhen und Tiefen dazu gehört auch die Familie, Freundschaft und Bekanntschaft die einen begleiten. Nicht immer ist alles gleich und keiner ist perfekt, deshalb gibt es verschiedene Meinungen, Erfolge, Niederlagen, Liebe, Hass, Zuneigung, Motivation oder Konflikte die Ausdiskutiert werden.
Wegen mein Fehlverhalten,habe ich ein ganz unerwartetes Erlebnis mit dem Amtsgericht gehabt.
Die Strafen waren einmal 1 Jahr und 10 Monate und das 2.Urteil lautete 2 Jahre und 2 Monate. Die saß ich 3 Jahre und 2 Monaten ab und kam wegen guter Führung und wegen meiner Therapie gegen Gewalt/Aggression frei. Die Therapie besuche ich bis jetzt noch.
Nach dem Gefängnis habe ich eine Ausbildung angefangen. Jetzt bin ich selbstständig und habe Erfolg.
Die Ausländerbehörde möchte Ausweisug/Abschiebung nach §53 Abs. 1, 3 AufenthG. Am 08.März.2016 hatte ich eine Gerichtsverhandlung bezüglich der Ausweisung, leider erfolglos für mich war. Am 17.März.2016 wurde der Paragraph §53 AufenthG neu aufgefaßt und ich bestehe hier auf mein Recht. Das darf noch einmal überprüft werden.
Ich habe aus meine Fehlern gelernt, lebe mit Kritik,Wahrnehmung, Selbstdisziplin, Toleranz, Respekt vor meine Mitmenschen. Seit meiner Haftentlassung, habe ich einen festen Wohnsitz, eine feste Freundin mit der ich glücklich zusammen lebe, betreibe meine Selbstständigkeit mit Erfolg und besuche regelmäßig die Therapie gegen Gewalt und Aggressionen, deshalb darf keine Ausweisung in Betracht kommen.
Ich bin bereits die 3 Generation. Ich bin hier in der BRD geboren, hier aufgewachsen, habe mich voll und ganz niedergelassen auch meine Familie genießt die Niederlassungserlaubnis, deshalb darf keine Ausweisung in Betracht kommen.
Ich bin hier zur Schule gegangen, Deutschland ist meine Heimat, vielleicht nicht auf Papier aber das darf kein Grund sein gegen mich. Ich bin ein Mensch, wie alle anderen, mein Herkunft ist das soziokulturelle Erbe von Ressourcen und Wertesystemen der BRD, auch deshalb darf die Ausweisung nicht in den Betracht kommen.
Hier lebt meine ganze Familie und hat hier auch ihre Existenz, haben auch festen Wohnsitz bzw. Häuser, .
ich habe hier meine Kindheit, es sind Erinnerungen, Erlebnisse die mir keiner nehmen darf. Es ist ein Gefühl, als würden die mir mein Leben nehmen.
Hier leben meine Freunde, Bekannte und habe hier meine Sozialen Kontakte. Ich bin hier sozialisiert, deshalb darf keine Ausweisung in Betracht kommen.
Wenn man einem Menschen sein Leben weg nimmt, wird er dann zu einem besseren Menschen?
Nach 3 Jahren dürfte ich wahrscheinlich wieder Einreisen aber was macht das für ein Sinn? Das wäre wieder eine Strafe die ich bereits abgesessen habe, deshalb darf keine Ausweisung in Betracht kommen.
Ich fühle mich auch ungerecht behandelt, da ich vor 1995 in Deutschland geboren bin und trotzdem kein automatischen deutschen Pass erhielt wie meine Nachkommen.
Auch das Assoziierungsabkommen EWG-Türkei 1963 wurde nicht in Betracht geneommen. Sondern ich behaupte, dass die Gesetze, die für mich sprechen mit Absicht nicht berücksichtigt wurden zu meine Gunsten.
Die öffentliche Ordnung ist berührt, wenn innerstaatliche Rechtsvorschriften verletzt werden. Der EuGH hat hervorgehoben, dass eine strafrechtliche Verurteilung nicht automatisch die öffentliche Ordnung beeinträchtigt. Vielmehr muss eine aktuelle „gegenwärtige“ Gefahr erneuter Rechtsverstöße gegeben sein. Damit kommt also nur die Wiederholungsgefahr als Ausweisungsgrund in Betracht. Die Generalprävention scheidet bei türkischen Staatsangehörigen, die ein Aufenthaltsrecht nach Art.6 oder 7 ARB 1/180 besitzen ebenso wie bei Unionsbürgern als Grund für eine Ausweisung aus. Die Gefahrenprognose erfordert eine individuelle Würdigung des persönlichen Verhaltens des Betreffenden. Vom Einzelfall losgelöste Erwägungen sind nicht zulässig. Deshalb ist es gemeinschaftsrechtlich nicht erlaubt, die Wiederholungsgefahr allein mit der Art und Schwere der begangenen Straftat zu begründen. Ich bin die 3.Generation, schade dass die guten Werte nicht erkannt werden. Unsere Opas groß Eltern und Väter haben das Land unterstützt und beigetragen. Darf ich das Grundgesetz Art.1 genießen, steht das mir auch zu?
Ich
genießen,
ich
bitte um Ihre Mithilfe, bei der Aufklärung in meiner Sache.
Bitte um Stellungnahme und um Überprüfung meines Anliegens mit dem Az: 31-1610 bei der Ausländerbehörde im Landratsamt 89407 Dillingen a.d.Donau, Postfach 1160.
Hochachtungsvoll
Hüseyin Ugur



28.08.2016, 19:10

Verbesserung und texte Umänderung.


Neuer Titel: Bundeskanzlerin Frau Merkel, die Vertreibung/Ausweisung von faktisch Deutschen soll verboten werden.


Neuer Petitionstext: Sehr geehrte Damen und Herren,
Frau Dr. Angela Merkel,
ich fühle mich ungerecht behandelt, deshalb bitte Bitte ich Sie um Mithilfe in meiner Sache wegen meiner Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland.
Ich bin 1983 in 89415 Lauingen geboren und habe seitdem einen festen Wohnsitz in Deutschland.
Ich bin bereits die 3.Generation und besaß die Niederlassungserlaubnis (türkischer Pass).
Ich bin hier zur Schule gegangen habe eine Ausbildung gemacht. Ich habe mich in Deutschland integriert und kenne die Sprache.
Im Leben hat man Höhen und Tiefen dazu gehört auch die Familie, Freundschaft und Bekanntschaft die einen begleiten. Nicht immer ist alles gleich und keiner ist perfekt, deshalb gibt es verschiedene Meinungen, Erfolge, Niederlagen, Liebe, Hass, Zuneigung, Motivation oder Konflikte die Ausdiskutiert werden.
Wegen mein Fehlverhalten,habe ich ein ganz unerwartetes Erlebnis mit dem Amtsgericht gehabt. Ich wurde dann insgesamt
zu 4 Jahre Haft verurteilt.
Kann sein das ich ein "Türkenbonus" erhielt, dass kann ich aber nicht genau sagen.
gehabt.
Die Strafen waren einmal 1 Jahr und 10 Monate und das 2.Urteil lautete 2 Jahre und 2 Monate. Die saß ich 3 Jahre und 2 Monaten ab und kam wegen guter Führung und wegen meiner Therapie gegen Gewalt/Aggression frei. Die Therapie besuche ich bis jetzt noch.
Nach dem Gefängnis habe ich eine Ausbildung angefangen. Jetzt bin ich selbstständig und habe Erfolg.
Die Ausländerbehörde Möchte mich Ausweisen möchte Ausweisug/Abschiebung nach §53 Abs. 1, 3 AufenthG. 2016 Am 08.März.2016 hatte ich einen Gericht eine Gerichtsverhandlung bezüglich der Ausweisung, was leider erfolglos für mich war. Am 17.März.2016 wurde der Paragraph §53 AufenthG neu aufgefaßt und ich leider verloren habe.
Sollten die mich abschieben,
bestehe hier auf mein Recht. Das darf ich nach 3 Jahren wieder einreisen. Ist das sinnvoll?
noch einmal überprüft werden.
Ich habe aus meine Fehlern gelernt, lebe mit Kritik,Wahrnehmung, Selbstdisziplin, Toleranz, Respekt vor meine Mitmenschen. Seit meiner Haftentlassung, habe ich einen festen Wohnsitz, eine feste Freundin mit der ich glücklich zusammen lebe, betreibe meine Selbstständigkeit mit Erfolg und besuche regelmäßig die Therapie gegen Gewalt und Aggressionen, deshalb darf keine Ausweisung in Betracht kommen.
Ich bin bereits die 3 Generation. Ich bin hier in der BRD geboren, hier aufgewachsen, habe mich voll und ganz niedergelassen auch meine Familie genießt die Niederlassungserlaubnis, deshalb darf keine Ausweisung in Betracht kommen.
Ich bin hier zur Schule gegangen, Deutschland ist meine Heimat. Heimat, vielleicht nicht auf Papier aber das darf kein Grund sein gegen mich. Ich habe in meinem ganzen Leben nichts anderes kennengelernt, bin ein Mensch, wie alle anderen, mein Herkunft ist das soziokulturelle Erbe von Ressourcen und Wertesystemen der BRD, auch deshalb darf die Ausweisung nicht in den Betracht kommen.
Hier lebt meine ganze Familie und hat hier auch ihre Existenz, haben auch festen Wohnsitz bzw. Häuser, deshalb darf die Ausweisung nicht in den Betracht kommen.
Ich
.
ich
habe hier meine Kindheit, es sind Erinnerungen, Erlebnisse die mir keiner nehmen darf. Es ist ein Gefühl, als würden sie die mir mein Leben nehmen. Auch deshalb darf die Ausweisung nicht in den Betracht kommen.

Hier leben meine Freunde, Bekannte und habe hier meine Sozialen Kontakte. Ich habe mein Geschäft bin hier aufgebaut. sozialisiert, deshalb darf keine Ausweisung in Betracht kommen.
Wenn man einem Menschen sein Leben weg nimmt, wird er dann zu einem besseren Menschen?
Nach 3 Jahren dürfte ich wahrscheinlich wieder Einreisen aber was macht das für ein Sinn? Das wäre wieder eine Strafe die ich bereits abgesessen habe, deshalb darf keine Ausweisung in Betracht kommen.
Ich fühle mich auch ungerecht behandelt, da ich vor 1995 in Deutschland geboren bin und trotzdem kein automatischen deutschen Pass erhielt wie meine Nachkommen.
Auch das Assoziierungsabkommen in Ankara EWG-Türkei 1963 wurde nicht in Betracht gezogen. geneommen. Sondern ich behaupte, dass die Gesetze, die für mich sprechen mit Absicht nicht anerkannt berücksichtigt wurden zu meinen meine Gunsten.
Die öffentliche Ordnung ist berührt, wenn innerstaatliche Rechtsvorschriften verletzt werden. Der EuGH hat hervorgehoben, dass eine strafrechtliche Verurteilung nicht automatisch die öffentliche Ordnung beeinträchtigt. Vielmehr muss eine aktuelle „gegenwärtige“ Gefahr erneuter Rechtsverstöße gegeben sein. Damit kommt also nur die Wiederholungsgefahr als Ausweisungsgrund in Betracht. Die Generalprävention scheidet bei türkischen Staatsangehörigen, die ein Aufenthaltsrecht nach Art.6 oder 7 ARB 1/180 besitzen ebenso wie bei Unionsbürgern als Grund für eine Ausweisung aus. Die Gefahrenprognose erfordert eine individuelle Würdigung des persönlichen Verhaltens des Betreffenden. Vom Einzelfall losgelöste Erwägungen sind nicht zulässig. Deshalb ist es gemeinschaftsrechtlich nicht erlaubt, die Wiederholungsgefahr allein mit der Art und Schwere der begangenen Straftat zu begründen. Ich bin die 3.Generation, schade dass die guten Werte nicht erkannt werden. Unsere Opas und Väter haben das Land unterstützt und beigetragen. Darf ich das Grundgesetz Art.1 genießen, steht das mir auch zu?
Ich bitte um Ihre Mithilfe, bei der Aufklärung in meiner Sache.
Bitte um Stellungnahme und um Überprüfung meines Anliegens mit dem Az: 31-1610 bei der Ausländerbehörde im Landratsamt 89407 Dillingen a.d.Donau, Postfach 1160.
Hochachtungsvoll
Hüseyin Ugur



25.08.2016, 15:14

vielleicht unterschreiben jetzt mehr Mitmenschen!


Neuer Titel: Türkenbonus für Vertreibung / Ausweisung
Vertreibung/Ausweisung von faktisch Deutschen soll verboten werden.



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