28.10.2016, 10:55
In der Antwort führt der Staatminister des Innern aus, dass der gesetzgeberischen Entscheidung vom 16. Dezember 2015 folgend, die im Kapitel 15 30 veranschlagten investiven Zweckzuweisungen im Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2017/2018 entsprechend reduziert wurden und im Ergebnis einer Priorisierung keine Mittel für die Sicherung, Nutzbarmachung, Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen vorgesehen sind (Leertitel).