23.08.2023, 12:19
Verlinkung zu den Quellen in Fließtext und am Ende der Petition
Neue Begründung:
Damit Parteien, die seit der letzten Wahl nicht in lokalen Parlamenten vertreten sind, zu Wahlen zugelassen werden, müssen sie Unterstützungsunterschriften sammeln. Bei Landtags- und Bundestagswahlen geschieht das durch Formulare, die alle Wahlberechtigten ausfüllen können. Bei den Kommunalwahlen gibt es eine zusätzliche Hürde: Jede Unterschrift muss persönlich mit Anwesenheit der Person im Verwaltungsgebäude geleistet werden. Das ist aus mehreren Gründen ein gewaltiges Problem.
Das aktuelle Verfahren schafft eine Ungleichbehandlung und eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen.
Die Regelung der Unterschrift im Verwaltungsgebäude ist im Kommunalwahlgesetz des Saarlandes verankert (§22 des KWG) und stellt insbesondere für Menschen mit Behinderungen eine unüberwindbare Hürde dar. Viele Menschen, die zum Beispiel bettlägerig sind, können nicht persönlich im Verwaltungsgebäude erscheinen, um eine Unterstützungsunterschrift zu leisten. Zudem kann es sein, dass die Unterschrift zu den Öffnungszeiten oder nur mit Termin geleistet werden kann. Sie werden daran gehindert, ihr verfassungsmäßiges Recht auszuüben.
Das Saarländische Behindertengleichstellungsgesetz (§7 SBGG) verpflichtet dazu, Barrieren abzubauen und gleiche Teilhabemöglichkeiten zu schaffen. Die saarländische Landesverfassung (SVerf) betont in Artikel 12 Absatz 4 ebenfalls das Verbot der Benachteiligung aufgrund von Behinderungen.
Das aktuelle Verfahren erschwert demokratische Teilhabe und begünstigt radikale Gruppierungen und Parteien.
Viele Menschen wünschen sich eine politische Veränderung. Gleichzeitig beobachten wir einen bedenklichen Rückgang der politischen Beteiligung, insbesondere auf kommunaler Ebene. Dies liegt nicht nur daran, dass viele Menschen nicht mehr bereit sind, sich politisch zu engagieren. Die Menschen, die sich engagieren, haben mit enorm hohen Hürden zu kämpfen. Bei Wahlen den Nachweis einer demokratischen Relevanz einzubringen, ist nachvollziehbar. Die Hürden der Kommunalwahl sind jedoch unverhältnismäßig hoch. Die Bestrebung, die Integrität und Legitimität des Wahlprozesses zu bewahren, wird durch erhöhte Hürden nicht gestärkt, sondern eher geschwächt. Parteien mit radikalen Ansichten, die Hass, Angst und Propaganda zur Mobilisierung einsetzen, können diese Barrieren müheloser überwinden als demokratische Parteien, die sich auf evidenzbasierte Argumentation stützen. Den Bestrebungen demokratischer Kräfte liegen somit größere Steine im Weg.
Demokratie ohne Ausschluss
Unsere Forderungen zielen darauf ab, gleiche Wahlbedingungen für alle Menschen im Saarland zu schaffen und die Teilhabe an demokratischen Prozessen zu stärken. Das derzeitige saarländische Kommunalwahlgesetz (KWG) benachteiligt Menschen mit Behinderungen, begünstigt radikale Gruppierungen und steht im Widerspruch zu unseren Verpflichtungen aus dem saarländischen Behindertengleichstellungsgesetz (SBGG) und der Verfassung des Saarlandes (SVerf).
Wir schlagen vor, dass Unterstützungsunterschriften nicht zwingend persönlich im Verwaltungsgebäude geleistet werden müssen. Alternativen wie das bei anderen Wahlen angewandte Formular sollten zugelassen werden. Die erfolgreiche Regelung aus §16 Abs. 5 des saarländischen Landeswahlgesetzes (LWG) sollte in §22 des saarländischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) übernommen werden.
Quellen:
- Saarländisches Kommunalwahlgesetz (KWG), §22
- Saarländisches Behindertengleichstellungsgesetz (SBGG), §7
- Verfassung des Saarlandes (SVerf), Artikel 12, Absatz 4
- Saarländisches Landeswahlgesetz (LWG), §16, Absatz 5
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 18 (15 in Saarland)