Sicherheit

Demokratie bewahren und schützen - Grundrechtsverletzung des neuen Polizeigesetzes von LSA ablehnen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag

566 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

566 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

16.05.2013, 14:57

Die Petition wurde verlängert, um mehr Leute zu erreichen und um anstehende Aktionen begleiten zu können.
Neuer Petitionstext: Wir wollen eine 100% Rücknahme des verabschiedeten 4. Entwurfes des Gesetzes zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) in LSA vom 20. Februar 2013 erreichen.
Dieses trat per 01. März 2013 in Kraft.

Das Gesetz beinhaltet im Wesentlichen eine Fülle von neuen Befugnissen für Polizeibeamte, deren Notwendigkeit und Geeignetheit weder nachgewiesen noch begründet ist und die erhebliche Defizite tatbestandlicher Natur sowie Defizite am Grundrechtsschutz der Bürger beinhalten. Hinzu kommen rechtsstaatliche Defizite bei der Möglichkeit der polizeilichen Anordnung ohne vorherige richterliche Kontrolle. Weitere Grundrechtsverletzungen sind durch die nicht verfassungskonform ausgestalteten Regelungen zur nachträglichen Unterrichtung bei verdeckten oder nicht erkennbaren Maßnahmen entstanden. Das Gesetz ist in dieser Form komplett zurückzunehmen bzw. grundrechtskonform auszugestalten.

Wir wenden uns an alle Menschen in Sachsen-Anhalt und ganz Deutschland, da die Gefahr besteht, dass solche Grundrechtseinschränkungen heutzutage sehr schnell in anderen Bereichen bzw. Regionen verabschiedet werden können.

Das neue Polizeigesetz verletzt massiv unsere Grundrechte:
§ 17, § 33 Aufhebung der Gewaltenteilung und polizeilichen/staatlichen Kontrolle
--> Grundrechtsschutz, Rechtsschutzgarantie
§ 16 Datenerhebung bei öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen
--> Recht auf informationelle Selbstbestimmung
§ 16 d (3) Bildaufnahmen bei Kontrollen im öffentlichen Verkehrsraum
--> Recht auf informationelle Selbstbestimmung
§ 17 (4) präventive Wohnraumüberwachung
--> Schutz der Menschwürde, Art.1 Grundgesetz
--> Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung
--> Recht auf Schutz des Kernbereiches privater Lebensgestaltung
--> Recht auf Schutz personenbezogener Daten
--> Recht auf informationelle Selbstbestimmung
--> Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit
§ 17 a Erhebung von Telekommunikationsinhalten und -umständen
--> Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung
--> Recht auf Schutz des Kernbereiches privater Lebensgestaltung
--> Recht auf Schutz personenbezogener Daten
--> Recht auf informationelle Selbstbestimmung
§ 17 b Erhebung von Telekommunikationsinhalten und -umständen in informationstechnischen Systemen (QuellenTKÜ = Staatstrojaner)
--> Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme
--> Recht auf Schutz des Kernbereiches persönlicher Lebensgestaltung
--> Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung
--> Recht auf Schutz personenbezogener Daten
--> Recht auf informationelle Selbstbestimmung
§ 20 a DNA-Datenbank zur Identitätsfeststellung
--> Schutz der Menschwürde, Art.1 Grundgesetz
--> Recht auf informationelle Selbstbestimmung
§ 23a Aufzeichnung von Telefon- und Funkgesprächen
--> Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme
--> Recht auf informationelle Selbstbestimmung
§ 33 Unterbrechung von Kommunikationsverbindungen
--> Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme
--> Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit
§ 39 (4) Bild- und Tonaufnahmen bei Personen in Gewahrsam
--> Allgemeine Persönlichkeitsrechte
--> Recht auf informationelle Selbstbestimmung
§ 41 b (6) Zwangstests
--> Recht auf körperliche Unversehrtheit Neuer Sammlungszeitraum: 6 Monate


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